Um den Einbau von Heizungen, die teilweise oder ganz auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, für Eigenheimbesitzer attraktiver zu machen, vergibt der Staat - je nach Energieeffizienz der Heizung - einmalige Zuschüsse als Förderung. Diese Förderungen wurden zum 1. Januar 2020 deutlich erhöht und werden fast ausschließlich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Eine Ausnahme stellt lediglich noch die Brennstoffzelle dar.
Ansonsten fördert die KfW Heizungen nur noch im Rahmen von Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard. Heizungen, die auf Basis des Energieträgers Öl arbeiten, sind ab sofort von der Förderung ausgenommen. Ab 2026 ist der Einbau von neuen Ölheizungen ohnehin komplett untersagt. Förderung erhalten Sie vom BAFA in Form von direkten Zuschüssen, die je nach Energieeffizienz der neuen Heizung in prozentualen Anteilen an den Gesamtkosten ausgezahlt werden.
Die Zuschüsse gelten sowohl für Neubauten als auch für Altbauten. Dabei umfasst die Förderung auch die sogenannten Umfeldmaßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung stehen: von der neuen Heiztechnik über den Ausbau und die Entsorgung der alten Anlage bis zur Montage der neuen Heizung oder der Installation einer Fußbodenheizung.
Förderung für neue Heizung im Neubau
Im Neubau lassen sich die Förderung durch das BAFA und das Neubauprogramm KfW 153 kombinieren. Das BAFA fördert Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien (Wärmepumumpen, Holzheizungen oder Hybridheizungen aus beiden) mit mindestens 35 Prozent der Investitionskosten. Für Solarthermie-Anlagen gibt es bis zu 35 Prozent der Kosten erstattet, wenn die Anlage mehr als 50 Prozent des Wärmebedarfs des Hauses deckt. Die KfW stellt einen Kredit von 120.000 Euro zur Verfügung, der einen Tilgungszuschuss von maximal 30.000 Euro beinhaltet.
Förderinstitut |
Förderprogramm (Neubau) |
Kredithöhe |
Zuschuss |
BAFA |
Biomasseheizung |
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35 % bis maximal 55 % der Investitionskosten |
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Wärmepumpe |
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35 % bis maximal 50 % der Investitionskosten |
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EE*-Hybridheizung |
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35 % bis maximal 55 % der Investitionskosten |
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Solarthermie-Anlage |
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30 % bis 35 % der Investitionskosten
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KfW |
KfW 153 |
120.000 € max. |
bis 25 % des Kredits, maximal 30.000 € |
*Erneuerbare Energien
Antragstellung im Neubau
Auf seiner Website stellt das BAFA Formulare bereit, mit denen Sie persönlich oder Bevollmächtigte die Förderung für Ihre neue Heizung beantragen können. Es ist notwendig, einen Kostenvoranschlag einzureichen, denn dieser ist die Grundlage für den Förderbetrag. Dabei sollten Sie bedenken, dass die Summe im Nachhinein nicht nach oben korrigiert werden kann.
Zudem muss der Antrag VOR dem eigentlichen Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dabei gilt bereits der Abschluss eines Kauf- oder Liefervertrages für die neue Heizung als Baubeginn. Ein zu spät gestellter Antrag führt dazu, dass Ihnen das BAFA die Mittel verwehrt. Planungsleistungen können jedoch uneingeschränkt durchgeführt werden.
Ganz ähnlich verhält es sich beim Programm KfW 153: Auch hier sollten die Kosten bei der Planung bereits möglichst genau ermittelt werden und auch hier muss der Antrag VOR Baubeginn gestellt werden. Darüber hinaus muss ein Energieberater in die Planung mit eingebunden werden. Nachdem der Antrag online gestellt und von der KfW bearbeitet wurde, können Sie den Kredit samt Tilgungszuschuss nach der Bewilligung bei Ihrer Bank abrufen bzw. gutschreiben lassen. Die Bauarbeiten können beginnen.
Förderung für Heizungs-Tausch im Altbau
Die Beantragung der BAFA-Förderung im Altbau entspricht der im Neubau. Der Antrag ist nach der Planungsphase noch VOR dem Abschluss eines Kauf- oder Liefervertrages online zu stellen. Die zur Verfügung stehende Förderung ist jedoch umfangreicher als im Neubau. Wenn Sie in Ihrem Altbau eine wenigstens 2 Jahre alte Heizung austauschen, können Sie mit einer üppigen Förderung des BAFA rechnen, wenn es sich bei der neuen Heizung um eine handelt, die teilweise oder ganz auf der Nutzung erneuerbarer Energien basiert.
Das gilt ganz besonders für die sogenannte Austauschprämie für alte Ölheizungen. Wenn Sie eine Ölheizung durch eine Gas-Hybridheizung ersetzen, wird das mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Wenn Sie sich für eine vollständig regenerative Heizung entscheiden (z. B. Biomasse, Wärmepumpe oder Hybrid aus beiden) erhöht sich der Fördersatz sogar auf 45 Prozent. Aber auch wenn man eine andere alte Heizung austauscht, erhält man hohe Förderung: Für eine Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready” bekommen Sie immerhin 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Für den Einbau einer vollständigen Gas-Hybridheizung erhalten Sie dagegen 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn Sie Ihre bestehende Heizung mit einer Solarthermie-Anlage ergänzen, können Sie ebenfalls 30 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Für Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpenanlagen oder eine Hybridheizung aus beiden liegt der Zuschuss bei 35 Prozent, solange diese die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Alternativ kann man auch auf die Förderung zur Sanierung nach Effizienzhaus-Standard der KfW zurückgreifen. Sowohl für das Programm KfW 430 als auch für den Kredit KfW 151 kann man einen Zuschuss bis zu 48.000 Euro erhalten. Auch hier muss der Antrag vor Baubeginn zusammen mit einem Energieberater gestellt werden. Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Steuererstattung. Hier kann man bis zu 40.000 Euro erhalten.
Programme für Altbau |
Förderung |
Antragstellung |
KfW 430 (Effizienzhaus-Sanierung) |
40 % der förderfähigen Kosten, maximal 48.000 € |
Online zusammen mit einem Energieberater vor Beginn der Bauarbeiten |
KfW 151 |
40 % der Kreditsumme von 120.000 €, maximal 48.000 € |
Online zusammen mit einem Energieberater vor Beginn der Bauarbeiten |
Gas-Hybridheizung „Renewable Ready" |
20 % der föderfähigen Kosten |
Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten |
Gas-Hybridheizung |
30 % der förderfähigen Kosten |
Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten |
Solarthermie-Anlage |
30 % der förderfähigen Kosten |
Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten |
Wärmepumpen |
35 % der förderfähigen Kosten |
Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten |
Biomasseheizungen |
35 % der förderfähigen Kosten |
Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten |
EE*-Hybridheizungen |
35 % der förderfähigen Kosten |
Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten |
Austauschprämie Gas-Hybridheizung |
40 % der förderfähigen Kosten |
Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten |
Austauschprämie EE*-Heizung |
45 % der förderfähigen Kosten |
Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten |
Steuerliche Förderung |
20 % der förderfähigen Kosten von 200.000 €, maximal 40.000 € |
Zusammen mit Steuerberater beim zuständigen Finanzamt (über drei Jahre) |
*Erneuerbare Energien