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Inhaltsverzeichnis

Heizungen und die Wärmewende in Deutschland

Bild: Wärmewende
Wende des Wärmemarkts: Jetzt eine neue Heizung kaufen? | © olivierk5 / pixabay CC0

Bevor Sie sich für eine Heizung entscheiden, macht es Sinn, sich ein paar Fakten anzuschauen: Am häufigsten in Bestandsbauten in Deutschland vertreten sind immer noch Gasheizungen und Ölheizungen. Der Anteil von Holzheizungen und Wärmepumpen ist aktuell noch gering, aber stetig steigend.

2017 waren Wärmepumpen erstmals die am häufigsten in Neubauten eingesetzte Heizung und im Jahr 2020 lag der Anteil an Wämepumpen-Heizungen im Neubau bereits bei rund 60 Prozent. Von den vorhandenen Heizungen sind hierzulande rund 40 Prozent älter als 20 Jahre - der Modernisierungsbedarf ist dementsprechend hoch, denn die Nutzung der veralteten Modelle führt zu hohen und vor allem vermeidbaren Kohlenstoffdioxid-Emissionen.

Wenn man sich den Endenergieverbrauch eines Haushalts genauer anschaut, ist die Raum-Heizung etwa zu 70 Prozent, die Warmwasserbereitung mit ungefähr 14 Prozent am Verbrauch beteiligt. Die restlichen 16 Prozent entfallen auf Dinge wie die Beleuchtung, Informations- und Kommunikationstechnik. Das bedeutet: Die Sanierung der Heizung ist sehr effektiv, um sowohl Energie als auch Kosten zu sparen.

In der öffentlichen Diskussion werden diese Zahlen gerne vernachlässigt, dabei ist die Wärmewende ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Die meisten Menschen denken bei dem Stichwort Energiewende nur an den Umstieg auf erneuerbaren Strom, vielmehr geht es aber um den grundsätzlichen Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Die Nutzung von Wärmeenergie macht knapp die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland aus und ist folglich eine der wichtigsten Stellschrauben bei der Erreichung der Energiewende. Leider arbeiten derzeit noch knapp 60 Prozent der insgesamt 20,7 Millionen in Deutschland installierten Heizungen unzureichend effizient.

Grafik: Verteilung des Energieverbrauchs
Der Wärmesektor ist extrem wichtig für die Energiewende | © Heizglück

Vergleich: Kosten für eine neue Heizung

Bild: Vergleich Heizungen
Heizungen im Vergleich | © 5688709 / pixabay.com

Was kostet eine neue Heizung? Die Preisspanne zwischen den verschiedenen Anlagentypen ist groß. Eine neue Heizung, die in der Anschaffung vergleichsweise teuer ist, sollten Sie allerdings nicht pauschal ausschließen. Mit einer neuen effizienten Heizung lassen sich etwa 14 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und damit auch 14 Prozent der Kosten einsparen.

Die initialen Kosten amortisieren sich also in absehbarer Zeit. Je nach Status quo rechnet sich die neue Heizung meist nach 5 bis 12 Jahren. Welche neue Heizung zum Eigenheim passt, ist aber nicht nur eine Frage der Anschaffungskosten. Je nach Heizbedarf, Größe des Hauses, Dämmung und weiteren Faktoren entscheidet sich, welche Heizung am wirtschaftlichsten ist. Wir haben für Sie eine Übersicht zu den Anschaffungskosten der unterschiedlichen Heizungen und den Heizkosten zusammengestellt:

Anlage Heizkosten pro kWh Wartungskosten pro Jahr Anschaffungskosten (inklusive Einbau)
Gasheizung mit Brennwertkessel 7 ct pro kWh 300 € 7.500 €
Ölheizung mit Brennwertkessel 6 ct pro kWh 250 € 9.000 €
Wärmepumpe 5 ct pro kWh 100 € Ab 15.000 €
Hackschnitzelheizung 3 ct pro kWh 300 € 18.000 €
Pelletheizung 5 ct pro kWh 300 € 20.000 €
Scheitholzvergaser 3 ct pro kWh 300 € 10.000 €
Elektroheizung 29 ct pro kWh - 6.000 €
Solarthermie (Warmwasser) - 130 € 5.000 €
Solarthermie (Heizungsunterstützung) - 130 € 10.500 €

Heizungen gestern, heute und morgen

Bild: Heizungen im Wandel der Zeit
Heizungen im Wandel der Zeit | © Free-Photos / pixabay CC0

Im Laufe der Zeit hat sich im technischen Bereich der Heizungen viel getan; dies wird auch in Zukunft so weitergehen. Heutzutage gibt es neben den konventionellen Heizungen (mit Öl, Gas oder Strom) vermehrt Lösungen mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, Pelletheizungen und Solarthermie.

Aktuell heizen die meisten Deutschen noch mit einer Gasheizung. Im Zuge der CO2-Bepreisung ab 2021 werden die Kosten für fossile Brennstoffe aber in den nächsten Jahren weiter ansteigen, daher werden regenerative Heizsysteme immer beliebter. Bereits heute werden Wärmepumpen als Standardlösung im Neubau gesehen. Es ist abzusehen, dass sie im Sprachgebrauch bald synonym mit Heizung genutzt werden.

Auch Holzheizungen und Sonnenwärme (Solarthermie) werden in der „Zukunft des Heizens“ einen gewissen Stellenwert haben. Als absolute Standardlösung für jedermann kommen nach aktuellen Gesichtspunkten (Effizienz und Kosten) allerdings eigentlich nur Wärmepumpen in Frage. 

Dämmungen haben Einfluss auf den Heizungsmarkt

Die Auswahl einer neuen Heizung ist auch von der Dämmung des Eigenheims abhängig. Einige Heizungen sind nur dann effizient, wenn die Wärmeverluste des Gebäudes sehr gering sind. Andere Systeme zeigen ihr Potenzial nur, wenn ein hoher Energiebedarf besteht. Dies ist beispielsweise bei großen Gebäuden oder Häusern mit schlechterer Dämmung der Fall: Immer wenn eine große Menge Brennstoff benötigt wird, dann sind niedrige Brennstoffkosten selbst bei teuren Heizungsanlagen wirtschaftlich.

Die Pläne von Bundesregierung und EU, bis 2050 den Gebäudebestand klimaneutral zu gestalten, bedingen eine Aufrüstung der Dämmung bestehender Häuser. Man sollte „Dämmung“ in diesem Fall aber nicht mit Styropor gleichsetzen, welches in den letzten Jahren stark in Verruf geraten ist. Es gibt viele alternative Dämmungen aus erneuerbaren Rohstoffen, die sogar noch bessere Dämmwirkungen haben als synthetische Dämmungen. Aufgrund des geringen Energiebedarfs werden in Zukunft dann immer mehr Menschen aus rein ökonomischen Gesichtspunkten eher zur Wärmepumpe als zur Gas- oder Ölheizung greifen. Die positive Wirkung auf das Klima wird dann zum Selbstläufer.

Preisentwicklung verschiedener Brennstoffe

Die Preisentwicklung der verschiedenen Brennstoffe für Heizungen vorauszusagen, ist sehr schwierig. Wie viel ein Rohstoff kostet, ist von Faktoren wie Angebot und Nachfrage, der Verfügbarkeit der Ressourcen, der politischen Situation und weiteren Punkten abhängig. Daher sind die Preise oftmals Schwankungen unterworfen. Dies zeigt sich beispielsweise an den Ölpreisen.

Die Prognose lautet hier, dass mit sinkenden Ölreserven die Preise in die Höhe schießen werden; auch kurzzeitige Preistiefs werden nie lang anhalten. Beim Rohstoff Holz kann man nur spekulieren. Wenn es zu einem plötzlichen Boom kommt und die Nachfrage wächst, dann können Preisschwankungen folgen. Vermutlich bleiben die Preise aber stabil. Die Preise für Strom sind nicht genau vorherzusehen. Zwar sinken die Herstellungskosten sowie die Preise an den Strombörsen, von dieser Entwicklung spüren Verbraucher aber unter anderem aufgrund der EEG-Umlage nicht besonders viel. Allerdings ist die EEG-Umlage in den letzten Jahren stark rückläufig.

Preisvergleich für Brennstoffe

  • Strom: ~ 0,30 € / kWh
  • Wärmepumpen-Strom (~ 0,21 €) - entspricht 0,0505 € / kWh bei COP 4,0
  • Erdöl: ~ 0,06 € / kWh
  • Erdgas: ~ 0,07 € / kWh
  • Holzpellets: ~ 0,06 € / kWh
Grafik: Preisentwicklung Gas, Öl, Holz
Preisentwicklung verschiedener Energieträger | © Heizglück

Welche neue Heizung sollte ich kaufen?

Bild: Kauf Beratung
Welche neue Heizung ist die beste für Ihr Haus? | © Ippicture / fotolia.com

Bei der Wahl einer neuen Heizung sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Grundsätzlich lässt sich festhalten: DIE Heizung - unabhängig vom Haus betrachtet - gibt es nicht. In Neubauten ist der Griff zur Wärmepumpe aber meist die einfachste Wahl. Bei der Heizungssanierung kommt es immer auf den individuellen Zustand des Gebäudes an.

Wie hoch ist der Heizenergiebedarf? Ist das Haus bereits gedämmt? Funktioniert ein Niedertemperatursystem? Nach einer Dämmung verringern sich die Wärmeverluste über die Gebäudehülle. Dies macht die Anschaffung einer Wärmepumpe wirtschaftlich.

Ist eine Sanierung in der Zukunft geplant? Dann sollten Sie dies bereits bei der Wahl der neuen Heizung einplanen, da ein Haus immer als ein zusammenhängendes Konstrukt funktioniert. Wenn erst die Heizung ausgetauscht und nach ein paar Jahren eine Wärmedämmung installiert wird, ist die ausgewählte Heizung möglicherweise falsch dimensioniert.

Heizung Neubau Altbau
Gasheizung Grundsätzlich wenig wirtschaftlich, muss mit erneuerbarer Energie und Lüftungsanlage kombiniert werden Kurzfristig die kostengünstigste Alternative bei schlecht gedämmten Häusern; immer auf Brennwert-Technik achten
Ölheizung Grundsätzlich wenig wirtschaftlich, muss mit erneuerbarer Energie und Lüftungsanlage kombiniert werden; ab 2026 verboten In der Anschaffung günstig, langfristig aber teure und wenig zukunftsträchtige Option; ab 2026 verboten
Elektroheizung Streng reglementiert, nicht ökonomisch umsetzbar Durch hohe Betriebskosten nur als Zusatzheizung zu empfehlen
Holz- / Pelletheizung Im Einfamilienhaus eher unüblich, da hohe Wärmeleistung - im Mehrfamilienhaus oder gewerblich oft genutzt Für ungedämmte Altbauten eine gute Alternative mit erneuerbarer Wärme
Wärmepumpe Für Neubauten sehr empfehlenswert; vor allem mit erneuerbarem Strom sehr ökologisch Meist nur nach Dämmung oder mit niedriger Vorlauftemperatur sinnvoll; Wärmeleistung für ungedämmte Gebäude oft nicht ausreichend

Beste Heizung für einen Neubau

Die Wärmepumpe ist für einen Neubau generell immer eine gute Lösung, da dieses System die Wärme aus der Umgebung umweltschonend nutzt. Als Standard für Neubauten gilt die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Diese Heizung zeichnet sich durch niedrige Anschaffungskosten und die einfache Erschließung der Wärmequelle (Luft) aus. Alternativ wären noch Sole-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen möglich, je nach Gegebenheiten. Wärmepumpen im Neubau haben den großen Vorteil, dass sie sehr geringe Heizkosten verursachen.

Mit diesen Einsparungen amortisieren sich die höheren Anschaffungskosten in kurzer Zeit. Eine vergleichsweise hohe Effizienz erreichen Sie außerdem mit einer Brennwert-Gasheizung oder Brennwert-Ölheizung. Besonders vorteilhaft ist, dass moderne Brennwertkessel wenig Platz benötigen. Beide sind im Neubau nur noch in Kombination mit erneuerbarer Energie (z. B. Solarthermie, Photovoltaik) und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung gestattet und werden nicht gefördert.

Daher sind sie keine wirklich lohnende Anschaffung. Zudem wird der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2026 ganz verboten sein. Wenn allerdings genügend Platz vorhanden ist, dann kann man sich auch für eine umweltfreundliche Biomasse-Heizung entscheiden, obgleich viele Anlagen für moderne Häuser zu überdimensioniert sind. Wer aber die angenehme Wärme eines Kamins mag, kann mit einer wassergeführten Bauart die Heizkosten im Neubau häufig noch weiter senken.

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Quelle: © Volker Quaschning / youtube.com

Neue Heizung im Altbau

Sie wohnen in einem Altbau und sind auf der Suche nach einer neuen Heizung? Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten. Für alle, die weiterhin mit einer Ölheizung oder Gasheizung heizen möchten, ist eine moderne Brennwertanlage eine sinnvolle Erneuerung. Ein effizienter Brennwertkessel nutzt nämlich auch die Wärmeenergie, die beim Kondensieren des Wassers im Abgas frei wird, und ermöglicht damit einen Nutzungsgrad von über 100 Prozent.

Sinnvoll im Altbau ist die Kombination einer Verbrennungsheizung mit einer Solarthermieanlage. Diese ist grundsätzlich in allen Häusern zu empfehlen. Das System dient der Warmwasserbereitung oder zusätzlich zur Heizungsunterstützung. Unter ökologischen Aspekten ist eine Solarthermieanlage sehr umweltfreundlich, finanziell gesehen bleiben größere Einsparungen allerdings aus.

Bei einem ungedämmten Haus mit hohem Wärmebedarf eignet sich eine Holzheizung (Pelletheizung, Hackschnitzelheizung oder Stückholzheizung), da man unter diesen Umständen besonders vom günstigen Brennstoff profitiert. Unter bestimmten Aspekten kann auch eine Wärmepumpe im Altbau vorteilhaft sein: Immer wenn niedrige Vorlauftemperaturen ausreichen, arbeitet eine Wärmepumpe effizient. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude bereits gut gedämmt ist und/oder über eine Flächenheizung verfügt. Eine Dämmung sorgt dafür, dass Heizkörper mit niedrigen Temperaturen den Raum konstant und ausreichend aufheizen können.

Nachtspeicherheizung ersetzen

Etwa 1,5 Millionen Nachtspeicherheizungen gibt es in Deutschland. Es handelt sich bei dieser Heizung um eine elektrische Speicherheizung, die Strom in Wärmeenergie umwandelt. Der Wärmespeicher wird hierbei in Schwachlastzeiten - vor allem in der Nacht - aufgeheizt.

In der Vergangenheit, als es stark differierende Stromtarife (Tagstrom und Nachtstrom) gab, war diese Funktionsweise sehr vorteilhaft. Heutzutage geht dieses Konzept zwar nicht mehr auf, ist aber gesetzlich nicht untersagt. Unabhängig davon bleibt festzuhalten: Eine Nachtspeicherheizung ist in den seltensten Fällen wirtschaftlich. Sinnvolle Alternativen sind Ölheizungen oder Gasheizungen mit Brennwerttechnik, Holzheizungen oder Wärmepumpen. Selbst mit der ganzen neuen Heizungstechnik haben sich Alternativen zum Nachtspeicher nach 4 bis 6 Jahren amortisiert.

Vorschriften für eine neue Heizung

Bild: Vorschriften Heizung
Welche Vorschriften gelten für eine neue Heizung? | © ri / pixabay CC0

Wer sich mit dem Kauf einer neuen Heizung beschäftigt, wird früher oder später über die Abkürzungen EnEV, EEG und EEWärmeG stolpern. Was bedeuten diese Abkürzungen überhaupt und welche gesetzlichen Richtlinien für die Wahl der Heizung stecken dahinter?

Zunächst einmal ist anzumerken, dass die drei eben genannten Verordnungen bzw. Gesetze seit dem 01.11.2020 nicht mehr in der Form bestehen. Die drei Gesetzestexte wurden der Einfachheit halber in einem Gesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst. Die inhaltlichen Vorgaben wurden aber größtenteils übernommen, weshalb wir sie trotzdem nachfolgend kurz vorstellen.

Beginnen wir mit der Energieeinsparverordnung (EnEV): Sie sorgt dafür, dass die Standards zur Energieeffizienz von Gebäuden eingehalten werden. Das Ziel ist es, die Energieversorgung durch erneuerbare Energieträger noch weiter auszubauen. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) legt den Fokus auf den Klimaschutz, indem der Bau von Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern verstärkt wird. Enthalten ist zudem die Einspeisevergütung und damit die indirekte Förderung für Photovoltaik-Anlagen. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) kann als Ergänzung des EEGs gesehen werden. Dieses Gesetz schreibt vor, dass der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Erzeugung von Wärmeenergie auf 14 Prozent erhöht wird. Dies gilt ausschließlich für Neubauten.

Eine konventionelle Gasheizung ist nach diesen Regelungen im Neubau gar nicht mehr zugelassen. In Kombination mit Brennwerttechnik oder Solarthermie kann eine Gasheizung aber selbst im Neubau verbaut werden. In der folgenden Übersicht erfährst Du mehr über die Vorschriften für Neubau und Altbau.

Vorschrift Neubau Altbau

EEWärmeG 2009

(heute GEG)

Erzeugung der Wärmeenergie mit mindestens 14 % erneuerbaren Energien  
Mindestanforderung: Solarthermie 15 % des Bedarfs; feste/flüssige Biomasse Geothermie: 50 % des Bedarfs  
Sonstiges: Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen): mind. 50 % des Bedarfs; Fernwärme/-kälte oder verbesserte Energieeinsparung beim Gebäude  

EnEV 2016

(heute GEG)

Temperatur-Regler: Zentralheizungen und Heizungen mit Wasser als Energieträger müssen mit Reglern ausgestattet sein
Immer Energieausweispflicht Energieausweispflicht bei Verkauf oder Vermietung
Senkung des Jahres-Primärenergiebedarf um 25 % (Vergleich zu Referenzhaus) Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke; Austausch von Anlagen die vor 1985 eingebaut wurden und Konstanttemperaturkesseln die älter als 30 Jahre sind; Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen in unbeheizten Räumen Befreiung von EnEV (GEG): Eigentümer von kleinerem Wohnhaus (max. Zweifamilienhaus), der die Wohnung bereits am 01.02.2002 selbst bewohnte; bei Eigentümerwechsel gilt eine zweijährige Schonfrist
Heizung: Biogas, Pelletheizung, Wärmepumpen - Gasheizung und Ölheizung nur in Kombination mit Brennwerttechnik und Solarthermie Verbot: Heizkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden. Ausnahmen: Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel, Anlagen mit Nennleistung von weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW, Warmwasserbereitung

Wann ist ein Heizungstausch verpflichtend?

Insgesamt lässt sich festhalten: Im Neubau sind nur die Heizungen zugelassen, welche die gegebenen Vorschriften - GEG sowie gegebenenfalls EWärmeG - erfüllen. Beispielsweise wäre eine konventionelle Ölheizung im Neubau in Kombination mit Brennwertkessel und Solarthermie gestattet. Im Altbau ist generell keine Heizung verboten.

Doch eine Ausnahme gibt es: Das ist der Konstanttemperaturkessel. Diese Heizung verbraucht enorm viel Energie und führt daher zu hohen Heizkosten. Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen daher ausgetauscht werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmen: In einem Ein- oder Zweifamilienhaus, das man bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, gilt die Austauschpflicht nicht.

Ebenso sind Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit einer Nennleistung von mehr als 400 Kilowatt (kW) sowie kleine Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 kW von der Pflicht ausgenommen. Niedertemperaturkessel hingegen sind vielerorts noch in Betrieb. Ein ganzheitliches Verbot liegt bisher nicht vor. Diese Heizkessel dürfen nur noch unter bestimmten Umständen hergestellt werden, der Verkauf ist hingegen nicht verboten. Außerdem besteht keine Austauschpflicht, wenn mit einem Niedertemperaturkessel geheizt wird.

Förderung für eine neue Heizung

Bild: Förderung Heizung
Staatliche Heizungsförderung lohnt sich! | © rawpixel / pixabay CC0

Um den Einbau von Heizungen, die teilweise oder ganz auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, für Eigenheimbesitzer attraktiver zu machen, vergibt der Staat - je nach Energieeffizienz der Heizung - einmalige Zuschüsse als Förderung. Diese Förderungen wurden zum 1. Januar 2020 deutlich erhöht und werden fast ausschließlich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Eine Ausnahme stellt lediglich noch die Brennstoffzelle dar.

Ansonsten fördert die KfW Heizungen nur noch im Rahmen von Sanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard. Heizungen, die auf Basis des Energieträgers Öl arbeiten, sind ab sofort von der Förderung ausgenommen. Ab 2026 ist der Einbau von neuen Ölheizungen ohnehin komplett untersagt. Förderung erhalten Sie vom BAFA in Form von direkten Zuschüssen, die je nach Energieeffizienz der neuen Heizung in prozentualen Anteilen an den Gesamtkosten ausgezahlt werden.

Die Zuschüsse gelten sowohl für Neubauten als auch für Altbauten. Dabei umfasst die Förderung auch die sogenannten Umfeldmaßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizung stehen: von der neuen Heiztechnik über den Ausbau und die Entsorgung der alten Anlage bis zur Montage der neuen Heizung oder der Installation einer Fußbodenheizung.

Förderung für neue Heizung im Neubau

Im Neubau lassen sich die Förderung durch das BAFA und das Neubauprogramm KfW 153 kombinieren. Das BAFA fördert Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien (Wärmepumumpen, Holzheizungen oder Hybridheizungen aus beiden) mit mindestens 35 Prozent der Investitionskosten. Für Solarthermie-Anlagen gibt es bis zu 35 Prozent der Kosten erstattet, wenn die Anlage mehr als 50 Prozent des Wärmebedarfs des Hauses deckt. Die KfW stellt einen Kredit von 120.000 Euro zur Verfügung, der einen Tilgungszuschuss von maximal 30.000 Euro beinhaltet.

Förderinstitut Förderprogramm (Neubau) Kredithöhe Zuschuss
BAFA Biomasseheizung   35 % bis maximal 55 % der Investitionskosten
  Wärmepumpe   35 % bis maximal 50 % der Investitionskosten
  EE*-Hybridheizung   35 % bis maximal 55 % der Investitionskosten
  Solarthermie-Anlage  

30 % bis 35 % der Investitionskosten

KfW KfW 153 120.000 € max. bis 25 % des Kredits, maximal 30.000 €

*Erneuerbare Energien

Antragstellung im Neubau

Auf seiner Website stellt das BAFA Formulare bereit, mit denen Sie persönlich oder Bevollmächtigte die Förderung für Ihre neue Heizung beantragen können. Es ist notwendig, einen Kostenvoranschlag einzureichen, denn dieser ist die Grundlage für den Förderbetrag. Dabei sollten Sie bedenken, dass die Summe im Nachhinein nicht nach oben korrigiert werden kann.

Zudem muss der Antrag VOR dem eigentlichen Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dabei gilt bereits der Abschluss eines Kauf- oder Liefervertrages für die neue Heizung als Baubeginn. Ein zu spät gestellter Antrag führt dazu, dass Ihnen das BAFA die Mittel verwehrt. Planungsleistungen können jedoch uneingeschränkt durchgeführt werden.

Ganz ähnlich verhält es sich beim Programm KfW 153: Auch hier sollten die Kosten bei der Planung bereits möglichst genau ermittelt werden und auch hier muss der Antrag VOR Baubeginn gestellt werden. Darüber hinaus muss ein Energieberater in die Planung mit eingebunden werden. Nachdem der Antrag online gestellt und von der KfW bearbeitet wurde, können Sie den Kredit samt Tilgungszuschuss nach der Bewilligung bei Ihrer Bank abrufen bzw. gutschreiben lassen. Die Bauarbeiten können beginnen.

Förderung für Heizungs-Tausch im Altbau

Die Beantragung der BAFA-Förderung im Altbau entspricht der im Neubau. Der Antrag ist nach der Planungsphase noch VOR dem Abschluss eines Kauf- oder Liefervertrages online zu stellen. Die zur Verfügung stehende Förderung ist jedoch umfangreicher als im Neubau. Wenn Sie in Ihrem Altbau eine wenigstens 2 Jahre alte Heizung austauschen, können Sie mit einer üppigen Förderung des BAFA rechnen, wenn es sich bei der neuen Heizung um eine handelt, die teilweise oder ganz auf der Nutzung erneuerbarer Energien basiert.

Das gilt ganz besonders für die sogenannte Austauschprämie für alte Ölheizungen. Wenn Sie eine Ölheizung durch eine Gas-Hybridheizung ersetzen, wird das mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Wenn Sie sich für eine vollständig regenerative Heizung entscheiden (z. B. Biomasse, Wärmepumpe oder Hybrid aus beiden) erhöht sich der Fördersatz sogar auf 45 Prozent. Aber auch wenn man eine andere alte Heizung austauscht, erhält man hohe Förderung: Für eine Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready” bekommen Sie immerhin 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Für den Einbau einer vollständigen Gas-Hybridheizung erhalten Sie dagegen 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn Sie Ihre bestehende Heizung mit einer Solarthermie-Anlage ergänzen, können Sie ebenfalls 30 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Für Biomasseanlagen, effiziente Wärmepumpenanlagen oder eine Hybridheizung aus beiden liegt der Zuschuss bei 35 Prozent, solange diese die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Alternativ kann man auch auf die Förderung zur Sanierung nach Effizienzhaus-Standard der KfW zurückgreifen. Sowohl für das Programm KfW 430 als auch für den Kredit KfW 151 kann man einen Zuschuss bis zu 48.000 Euro erhalten. Auch hier muss der Antrag vor Baubeginn zusammen mit einem Energieberater gestellt werden. Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Steuererstattung. Hier kann man bis zu 40.000 Euro erhalten.

Programme für Altbau Förderung Antragstellung
KfW 430 (Effizienzhaus-Sanierung) 40 % der förderfähigen Kosten, maximal 48.000 € Online zusammen mit einem Energieberater vor Beginn der Bauarbeiten
KfW 151 40 % der Kreditsumme von 120.000 €, maximal 48.000 € Online zusammen mit einem Energieberater vor Beginn der Bauarbeiten
Gas-Hybridheizung „Renewable Ready" 20 % der föderfähigen Kosten Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten
Gas-Hybridheizung 30 % der förderfähigen Kosten Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten
Solarthermie-Anlage 30 % der förderfähigen Kosten Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten
Wärmepumpen 35 % der förderfähigen Kosten Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten
Biomasseheizungen 35 % der förderfähigen Kosten Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten
EE*-Hybridheizungen 35 % der förderfähigen Kosten Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten
Austauschprämie Gas-Hybridheizung 40 % der förderfähigen Kosten Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten
Austauschprämie EE*-Heizung 45 % der förderfähigen Kosten Online zusammen mit einem Fachunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten
Steuerliche Förderung 20 % der förderfähigen Kosten von 200.000 €, maximal 40.000 € Zusammen mit Steuerberater beim zuständigen Finanzamt (über drei Jahre)

*Erneuerbare Energien

Wirtschaftlichkeit im Vergleich

Bild: Kosten Heizung
Welche Heizung lohnt sich für mich? | © DayronV / pixabay CC0

Bei der Auswahl der neuen Heizung ist ein entscheidender Faktor, ob sich der Austausch bei bestehenden Anlagen auch finanziell lohnt. Dazu müssen sämtliche Kosten wie Anschaffungskosten, Energiekosten und Wartungskosten berücksichtigt werden.

Auch wenn die Anschaffung zunächst sehr kostenintensiv ist, amortisiert sich die Anlage durch die hohe Förderung des BAFA und niedrige Betriebskosten im Laufe der Zeit. Wichtig ist hierbei, dass die Heizung für das jeweilige Gebäude richtig dimensioniert ist. Im Neubau die richtige beziehungsweise preisgünstigste Heizung zu bestimmen, ist leicht. Hierzu stellt man einfach die jährlichen Gesamtkosten verschiedener Anlagen gegenüber und vergleicht die Kosten nach einigen Jahren:

Heizung Anschaffungskosten Förderung Kosten nach 10 Jahren Kosten nach 20 Jahren
Öl-Brennwertheizung + Solarthermie HU* + Lüftungsanlage mit WR** 32.500 € Solarthermie + Lüftungsanlage bis zu 6.300 € 31.900 € 39.600 €
Gas-Brennwertheizung + Solarthermie HU* + Lüftungsanlage mit WR** 31.000 € Solarthermie + Lüftungsanlage bis zu 6.300 € 30.000 € 37.100 €
Pelletheizung 20.000 € 35 % der förderfähigen Kosten, 7.000 € 21.000 € 31.400 €
Hackschnitzelheizung 25.000 € 35 % der förderfähigen Kosten, 8.750 € 22.200 € 30.300 €
Holzvergaser 10.000 € 35 % der förderfähigen Kosten, 3.500 € 12.700 € 21.100 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe 15.000 € 35 % der förderfähigen Kosten, 5.250 € 21.100 € 29.300 €
Sole-Wasser-Wärmepumpe 20.000 € 35 % der förderfähigen Kosten, 7.000 € 18.000 € 24.800 €
Wasser-Wasser-Wärmepumpe 25.000 € 35 % der förderfähigen Kosten, 8.750 € 20.900 € 27.100 €

* Heizungsunterstützung ** Wärmeückgewinnung

Noch hinzu kommen die Kosten für den Bau eines Schornsteins. (Dieser entfällt bei Wärmepumpen.) Je nach Bauweise kann ein Schornstein zwischen etwa 300 und 4.200 Euro kosten. Zusätzlich werden noch Montagekosten von um die 300 bis 600 Euro fällig.

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