Der deutsche Staat fördert den Einsatz erneuerbarer Energien, um in diesem Bereich den Markt anzukurbeln und Investitionsanreize zu setzen. Diesem Vorhaben wurde zum 01.01.2020 noch einmal Nachdruck verliehen, indem die Zuschüsse für das Heizen mit regenerativen Energien durch die neuen Fördersätze ein gutes Stück angehoben wurden.
Im Bereich der Einzelmaßnahmen unterstützt Sie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowohl im Neubau als auch im Bestandsbau finanziell bei der Anschaffung einer Solarthermie-Anlage. Sofern die neue Anlage die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sie vom BAFA mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu zählen auch eventuell anfallende Umfeldmaßnahmen, die für die Inbetriebnahme der neuen Anlage notwendig sind. Die Fördermöglichkeiten beim BAFA im Überblick:
Heizung |
BAFA-Förderung Neubau |
BAFA-Förderung Altbau |
BAFA-Förderung Altbau - Austausch Ölheizung |
Hybridheizung aus Wärmepumpe / Holzheizung plus Solarthermie |
35 % |
35 % |
45 % |
Hybridheizung aus Gas-Brennwertkessel plus Solarthermie |
- |
30 % |
40 % |
Solarthermie-Anlage (Heizung/Warmwasser) |
30 % |
30 % |
30 % |
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Installation von Solarthermie nur indirekt mit ihrem Neubau-Kredit 153 mit 120.000 Euro. Der höchstmögliche Tilgungszuschuss (Effizienzhaus 40 Plus) beträgt 30.000 Euro (25 Prozent). Falls Sie im Altbau neben der BAFA-Förderung zusätzliche Unterstützung benötigen, gibt es über die KfW die Option, ergänzende Förderung zu erhalten. Dabei ist das Programm 167 passend, da sich dieses mit der BAFA-Förderung kombinieren lässt, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme durch die Förderung nicht überschritten werden.
Hier besteht die Möglichkeiten, einen Kredit von 50.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Ansonsten fördert die KfW Heizungen auch im Gebäudebestand nur noch indirekt im Rahmen der Sanierung zum Effizienzhaus. Hier sind 40 Prozent der förderfähigen Kosten (KfW 430) bzw. der maximalen Kreditsumme (KfW 151) von jeweils 120.000 Euro, also höchstens 48.000 Euro Förderung möglich. Diese bezieht sich aber nicht allein auf die Sanierung der Heizung, sondern auf die Gesamtkosten im Zuge der Effizienzhaus-Sanierung.
Förderprogramm / Art |
Höhe der Förderung |
Kombinierbar mit |
KfW-Kredit 153 (Energieeffizient Bauen) |
Darlehen von max. 120.000 € mit Tilgungszuschuss von 15 - 25 % der Kreditsumme, also max. 30.000 € |
BAFA, KfW 431 |
KfW-Kredit 151 (Energieffizient Sanieren) |
Darlehen von max. 120.000 € mit Tilgungszuschuss von 25 - 40 % der Kreditsumme, also max. 48.000 € |
nur KfW 431 |
KfW-Ergänzungskredit 167 (Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien) |
Maximal 50.000 € Darlehen |
BAFA, KfW 431 |
KfW-Zuschuss 430 (Energieeffizient Sanieren) |
25 - 40 % der förderfähigen Kosten von bis zu 120.000 €, also max. 48.000 € |
nur KfW 431 |
KfW-Zuschuss 431 (Baubegleitung) |
50 % der förderfähigen Kosten, max. 4.000 € |
KfW 153, 151, 430 |
Förderung beantragen
Finanzielle Anreize sind für viele Menschen ein wichtiger Faktor, um beim Thema Heizen auf regenerative Energien umzusteigen. Doch um die Förderung zu erhalten, müssen einige technische Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, die im Neubau strenger sind als im Altbau. Neben der Mindestfläche für die Solarkollektoren benötigen Sie einen Solarspeicher mit einem entsprechenden Volumen.
Im Neubau ist eine Solarthermie-Anlage zudem nur förderfähig, wenn ihre Bruttokollektorfläche mindestens 20 Quadratmeter beträgt. Allerdings muss es sich bei dem entsprechenden Gebäude entweder um ein Wohnhaus mit mindestens drei Wohneinheiten, ein Nicht-Wohngebäude oder ein Solaraktivhaus handeln. Daher werden Sie bei Ihrem Einfamilienhaus-Neubau in der Regel ohne zusätzliche BAFA-Förderung auskommen müssen, sofern Sie die Solarthermie-Anlage nicht in Kombination mit einer Wärmepumpe oder Holzheizung als Hybridheizung einsetzen.
Einsatzbereich / Art der Solarthermie-Anlage |
Mindest-Bruttokollektorfläche / Mindest-Pufferspeichervolumen |
Weitere Voraussetzungen |
Neubau |
20 m² Mindestfläche / Flachkollektoren: 40 Liter Speicher/m² Kollektorfläche, Vakuumröhrenkollektoren: 50 Liter Speicher/m² Kollektorfläche |
Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten / Nicht-Wohngebäude mit mindestens 500 m² beheizter Fläche / Mischform aus beidem |
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oder Solaraktivhaus (min. 50 % solarer Deckungsgrad) |
Altbau / Warmwasser |
3 m² Mindestfläche / 200 Liter Pufferspeicher |
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Altbau / Heizungsunterstützung |
Flachkollektoren: 9 m² Mindestfläche / 40 Liter Speicher/m² Kollektorfläche; Vakuumröhrenkollektoren: 7 m² Mindestfläche / 50 Liter Speicher/m² Kollektorfläche |
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Die Beantragung beim BAFA selbst ist nicht sonderlich kompliziert. Lassen Sie sich aber auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag für die Maßnahme erstellen, denn von diesem ist der zu erwartende Förderbetrag abhängig. Das Angebot vom Fachbetrieb können Sie dann einfach online beim BAFA einreichen.
Das muss aber vor Beginn des Bauvorhabens geschehen, da die Kosten sonst nicht erstattet werden. Planungsleistungen dürfen hingegen schon im Vorfeld erbracht werden. Zusammengefasst läuft die Beantragung sowohl im Neubau als auch im Bestandsbau folgendermaßen ab:
- Maßnahme auf Förderfähigkeit prüfen
- Online den Antrag auf Förderung stellen
- Bestätigung des Antrags/Bewilligung
- Umsetzung der Maßnahme
- Arbeitsnachweise online einreichen
- Auszahlung der Fördermittel
Steuern sparen mit Solarthermie
Alternativ zur Förderung durch das BAFA und der ergänzenden Unterstützung der KfW gibt es eine weitere Möglichkeit, um die hohen Anschaffungskosten abzufedern. Seit Januar 2020 ist die Steuererstattung für das Heizen mit regenerativen Energien angepasst worden, sodass Sie bei der Installation einer Solarthermie-Anlage die anfallenden Sanierungskosten steuerlich geltend machen können.
Sowohl bei der Heizungsoptimierung als auch beim Einbau einer neuen Heizung sind das auf drei Jahre verteilt 20 Prozent der bei 200.000 Euro gedeckelten Gesamtkosten, also maximal 40.000 Euro. Um von diesen Steuerersparnissen zu profitieren, müssen Sie Die angefallenen Kosten für Ihre Solarthermie-Anlage in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Voraussetzung für den Steuervorteil ist, dass Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens zehn Jahre alt ist und von Ihnen selbst bewohnt wird. Achtung: Sie müssen sich zwischen BAFA- bzw. KfW-Förderung und der Steuererstattung entscheiden. Eine Kombination aus beidem ist nicht möglich.