Hinweis: Angaben zu Förderungen sind möglicherweise nicht mehr aktuell. Verbindliche Infos erhalten Sie direkt beim BAFA oder der KfW.

Neue Heizung gesucht?

kostenlose Angebote | regionale Betriebe | 100% unverbindlich

Inhaltsverzeichnis

Regeln für neue Heizungen

Für die Installation neuer Heizungen gelten mehr oder weniger strenge Regeln. Wird z. B. eine neue Heizung in einem Gebäude installiert, muss diese stets durch einen Schornsteinfeger abgenommen werden. Dabei wird die Betriebssicherheit der Anlage geprüft - theoretisch dürfen Sie Ihre Heizung also selber einbauen, auch wenn jeder Fachmann natürlich davon abraten würde.

Die Heizungsanlage darf laut Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes erst in Betrieb genommen werden, wenn die Abnahme durch den örtlichen Bezirksschornsteinfegermeister ordnungsgemäß erfolgt ist. Weitere Vorgaben sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) - ehemals EnEV- festgeschrieben. Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wird in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Ordnungsbehörden geprüft.

Bitte akzeptieren Sie die Marketing Cookies um diesen Inhalt zu sehen.

Quelle: © Regio TV / youtube.com

Vorschriften für Förderungen meist strenger

Um eine Förderung für die neue Heizung zu erhalten, sind meist zusätzliche Vorschriften zu erfüllen. So ist es nötig, eine Fachunternehmererklärung vorzuweisen, die besagt, dass der Einbau ordnungsgemäß erfolgt ist. Zudem muss ein hydraulischer Abgleich stattgefunden haben, der den optimalen Betrieb der Anlage garantiert. Üblicherweise wird dieser bei der Installation der Heizung gleich mit durchgeführt und ist in der Rechnung enthalten.

Grafik: Übersicht über zu beachtende Vorschriften beim Einbau einer neuen Heizung
Die Auflagen für Heizungen gehen immer mehr Richtung Klimaschutz | © Heizglück

Alle Heizungen mit Vorschriften im Vergleich

Bild: Gasheizung Vorschriften
Einige Varianten der Gasheizung sind erlaubt | © Sugarman Joe / unsplash.com CC0

Für den Einbau von Heizungen gelten für alle Heizungstypen genaue Vorschriften. Diese sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) - vormals Energieeinsparverordnung (EnEV) - festgehalten. Um den CO2-Ausstoß in Detuschland zu verringern, ist etwa eine Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, vorgeschrieben.

Ausgenommen sind nur Gebäude, die bereits vor dem 01.02.2002 vom jetzigen Bewohner bewohnt wurden. Aber auch ein von der EU beschlossenes Produktionsverbot von Niedertemperaturkesseln hat Auswirkungen auf den Heizungsmarkt. In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick über alle Heizungen und die dazugehörigen Vorschriften, sowohl für Altbauten als auch für Neubauten.

Heizung Einbau erlaubt? Vorschriften Geltungsbereich
Gas-, Öl-Konstanttemperaturkessel Nein Müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind; Ausnahme: Jetziger Bewohner hat schon vor 01.02.2002 im Gebäude gewohnt Altbau
Gas-, Öl-Niedertemperaturkessel Ja Dürfen laut EU Beschluss nicht mehr gebaut werden; Einbau ist aber noch erlaubt; Abnahme durch Schornsteinfeger Altbau
Gas-, Öl-Brennwertheizung Ja Abnahme durch Schornsteinfeger Altbau
Pelletheizung Ja Hydraulischer Abgleich und Pufferspeicher (wenn noch nicht vorhanden) sowie Austausch einer mindestens 2 Jahre alten Heizung um Förderung zu bekommen; Abnahme durch Schornsteinfeger Altbau
Hackschnitzelheizung Ja Hydraulischer Abgleich und Pufferspeicher (wenn noch nicht vorhanden) sowie Austausch einer mindestens 2 Jahre alten Heizung um Förderung zu bekommen; Abnahme durch Schornsteinfeger Altbau
Scheitholzvergaser Ja Hydraulischer Abgleich und Pufferspeicher (wenn noch nicht vorhanden) sowie Austausch einer mindestens 2 Jahre alten Heizung um Förderung zu bekommen; muss Emissionsgrenzen für Scheitholzvergaser einhalten; Abnahme durch Schornsteinfeger Altbau
Luft-Wasser-Wärmepumpe Ja Jahresarbeitszahl (JAZ) 3,5 oder höher, hydraulischer Abgleich; Austausch einer mindestens 2 Jahre alten Heizung um Förderung zu bekommen Altbau
Sole-Wasser-Wärmepumpe Ja JAZ 3,8 oder höher, hydraulischer Abgleich; Austausch einer mindestens 2 Jahre alten Heizung um Förderung zu bekommen Altbau
Wasser-Wasser-Wärmepumpe Ja JAZ 3,8 oder höher, hydraulischer Abgleich; Austausch einer mindestens 2 Jahre alten Heizung um Förderung zu bekommen Altbau
Solarthermie WW* Ja (als alleinige Anlage zur Warmwasserbereitung produziert sie im Winter nicht genug Wärme) Mindestkollektorfläche 3 m2 und Mindestpufferspeicher 200 Ltr. um Förderung zu bekommen Altbau
Solarthermie HU** Ja (als alleinige Anlage zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung produziert sie im Winter nicht genug Wärme) Mindestkollektorfläche 9 (bei Flachkollektoren) bzw. 7 (bei Vakuumröhrenkollektoren) m2 und Mindestpufferspeicher 40 bzw. 50 Ltr./m² Kollektorfläche um Förderung zu bekommen Altbau
Brennstoffzelle Ja Hydraulischer Abgleich, Rohrleitungen dämmen, Einbau durch Fachunternehmen, Vollwartungsvertrag über 10 Jahre, Gesamtwirkungsgrad 0,82, elektrischer Wirkungsgrad 0,32 für Förderung; Abnahme durch Schornsteinfeger; muss über 50 % des jährlichen Wärmebedarfs decken Altbau
Elektroheizung Ja - Altbau
Gas-, Öl- Niedertemperaturkessel Nein Erfüllen Vorgaben des GEG hinsichtlich Primärenergiebedarf nicht Neubau
Gas-, Öl-Brennwertheizung Ja, aber ... ... nur in Kombination mit Solarthermie HU** und zentraler Lüftungsanlage mit WR*** (GEG); Abnahme durch Schornsteinfeger Neubau
Pelletheizung Ja 50 % des Wärmebedarfs muss von Pelletheizung gedeckt werden; erfüllt Anforderungen des GEG; hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher (30 Ltr. / kW) und Brennwerttechnik für Förderung; Abnahme durch Schornsteinfeger Neubau
Hackschnitzelheizung Ja 50 % des Wärmebedarfs muss von Hackschnitzelheizung gedeckt werden; erfüllt Anforderungen des GEG; hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher (30 Ltr. / kW) und Brennwerttechnik für Förderung, Abnahme durch Schornsteinfeger Neubau
Scheitholzvergaser Ja 50 % des Wärmebedarfs muss von Scheitholzvergaser gedeckt werden; erfüllt Anforderungen des GEG; hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher (55 Ltr. / kW) und Brennwerttechnik für Förderung; muss Emissionsgrenzen für Scheitholzvergaser einhalten; Abnahme durch Schornsteinfeger Neubau
Luft-Wasser-Wärmepumpe Ja 50 % des Wärmebedarfs muss von Wärmepumpe gedeckt werden; erfüllt Anforderungen des GEG; hydraulischer Abgleich; Flächenheizung, verbesserte Systemeffizienz oder JAZ mindestens 4,5 für Förderung Neubau
Sole-Wasser-Wärmepumpe Ja 50 % des Wärmebedarfs muss von Wärmepumpe gedeckt werden; erfüllt Anforderungen des GEG; hydraulischer Abgleich; Flächenheizung, verbesserte Systemeffizienz oder JAZ mindestens 4,5 für Förderung Neubau
Wasser-Wasser-Wärmepumpe Ja 50 % des Wärmebedarfs muss von Wärmepumpe gedeckt werden; erfüllt Anforderungen des GEG; hydraulischer Abgleich; Flächenheizung, verbesserte Systemeffizienz oder JAZ mindestens 4,5 für Förderung Neubau
Brennstoffzelle Ja 50 % des Wärmebedarfs muss gedeckt werden; erfüllt Anforderungen des GEG; Abnahme durch Schornsteinfeger Neubau
Elektroheizung Ja Gebäude muss mindestens nach Passivhausstandard gedämmt sein Neubau

Regionale Vorschriften beachten

Neben den Vorschriften auf Bundesebene, wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), gibt es auch auf regionaler Ebene Vorschriften, die es zu beachten und zu erfüllen gilt, um die CO2-Emissionen zu senken.

Hier wäre z. B. das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg zu nennen. Laut diesem Gesetz muss beim Einbau einer neuen Heizung der Anteil erneuerbarer Energien 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken.

Wichtige Punkte im GEG

Bild: Gebäudeenergiegesetz Energieausweis
Haben Sie schon einen Energieausweis erstellt? | © jarmoluk / pixabay.com CC0

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Verwendung von erneuerbaren Energien, sowie die Erstellung und Anwendung von Energieausweisen. Es ist am 01.11.2020 in Kraft getreten und führt die drei Bundesgesetze EnEV, EnEG und EEWärmeG zusammen, um das Energie-Einsparrecht für Gebäude zu vereinheitlichen.

Das GEG in seiner aktuellen Form schreibt unter anderem vor, dass Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen, sofern das Gebäude nach dem 01.02.2002 erworben wurde.

Außerdem ist ein Energieausweis, der den energetischen Zustand einer Immobilie dokumentiert, für Verkauf und Vermietung von Gebäuden verpflichtend. Für Neubauten gilt eine Reduzierung des Primärenergiebedarfs gegenüber dem KfW Effizienzhaus 100 (sogenanntes Referenzhaus) um 25 Prozent. Die konkrete Höhe des maximalen Primärenergiebedarfs hängt jedoch immer von der jeweiligen Gesamtoberfläche der Gebäudehülle ab.

Für normale Gebäude bedeutet das, dass der Primärenergiebedarf 51 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr üblicherweise nicht überschreiten darf. Außerdem sind Neubauten so zu dämmen, dass sie einen U-Wert von ≤ 0,368 Watt pro Quadratmeter Gebäudehülle und Kelvin Temperaturunterschied innen/außen nicht überschreiten.

Bußgelder und Strafen im Überblick

Wer glaubt, dass man die Vorschriften des GEG umgehen kann, sei gewarnt. Die Missachtung von Vorschriften kann sehr teuer werden. So können Verstöße bis zu 50.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen.

Mögliche künftige Vorschriften

Bild: Vorschrift Neue Heizung
Die Tendenz zu erneuerbaren Energien wird sich fortsetzen | © Bru-nO / pixabay.com CC0

Seit dem 01.11.2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), in dem das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt wurden. Das GEG enthält verschärfte energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsbauten.

Um die Umsetzung zusätzlich zu forcieren und die CO2-Emissionen generell einzudämmen, hat die Bundesregierung in ihrem sogenannten Klimapaket zudem eine Steuer beschlossen. Die sogenannte CO2-Steuer, die korrekterweise CO2-Bepreisung heissen müsste, wird seit dem 01.01.2021 auf CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen wie Öl, Kohle und Gas erhoben. Im Jahr 2021 beträgt die Bepreisung 25 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlenstoffdioxid. In den nächsten Jahren soll die Steuer sukzessive ansteigen, bis in 2025 ein Preis von 55 Euro pro Tonne erreicht sein soll.

Ab 2026 soll dann außerdem ein Handel mit Verschmutzungsrechten freigegeben werden, wobei der Preis dann auf maximal 65 Euro pro Tonne CO2 begrenzt ist. Der Trend geht also weiterhin stark in Richtung Erneuerbare Energien.

Das könnte Sie auch interessieren

Bild: Förderung Deutschland KfW BAFA

Welche Förderung bekommen Sie für Ihre Heizung?

Bild: herkömmliche Heizung Teaser

Konventionelle Heizungen zusammengefasst

Bild: Solaranlage Altbau

Wann lohnt sich eine Solaranlage?