Da der Scheitholzvergaser zu den Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien zählt, ist er grundsätzlich förderfähig. Zuständig für die Förderung ist vor allem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), aber auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind Fördermittel erhältlich.
Das BAFA stellt für einen Neubau einen Zuschuss von 35 Prozent der förderfähigen Kosten für die Installation eines Scheitholzvergasers als Förderung zur Verfügung. Um diese zu bekommen, muss die Heizung eine Nennleistung von 5 Kilowatt haben, über einen Pufferspeicher und Brennwerttechnik verfügen und ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.
Im Altbau fördert das BAFA Holzvergaser ebenfalls mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Rahmen der sogenannten Austauschprämie für alte Ölheizungen können Sie sogar 45 Prozent Förderung erhalten, wenn Sie die alte Ölheizung gegen einen Scheitholzvergaser austauschen. Immerhin 40 Prozent der Investitionskosten erhalten Sie, wenn Sie eine Hybridheizung aus Holzvergaser und Gas-Brennwertheizung installieren. Auch hier sind Pufferspeicher, hydraulischer Abgleich und 5 Kilowatt Nennleistung obligatorisch.
Im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung fördert die KfW einen Scheitholzvergaser auch im Bestandsbau. Zur Auswahl stehen Kredit KfW 151 und Zuschuss KfW 430. Beide Programme bieten einen Zuschuss über maximal 48.000 Euro. Das Programm KfW 151 beinhaltet zudem noch einen Kredit über 120.000 Euro. Hierbei bezieht sich die Förderung aber nicht allein auf die Heizung, sondern auf die komplette Sanierung.
Programm |
Förderart |
Förderhöhe Heizung |
BAFA „Heizen mit erneuerbaren Energien“ |
Zuschuss |
35 % der förderfähigen Kosten |
BAFA „Austauschprämie Ölheizung“ |
Zuschuss |
40 % der förderfähigen Kosten bei Umstellung auf Gas-Hybridheizung, 45 % bei Wärmepumpe, Biomasseheizung oder EE*-Hybridheizung |
KfW 151 „Energieeffizient Sanieren“ |
Kredit |
Bis zu 120.000 € für Effizienzhaus-Sanierung, bis zu 40 Prozent der Kreditsumme, maximal 48.000 € Tilgungszuschuss |
KfW 153 „Energieeffizient Bauen“ |
Kredit |
Bis zu 120.000 € für Neubau Effizienzhaus, bis zu 25 Prozent der Kreditsumme, maximal 30.000 € Tilgungszuschuss |
KfW 167 „Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit“ |
Kredit |
Bis zu 50.000 € |
KfW 430 „Investitionszuschuss“ |
Zuschuss |
Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten von höchstens 120.000 € für Effizienzhaus-Sanierung, maximal 48.000 € |
KfW 431 „Baubegleitung“ |
Zuschuss |
50 % der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 € |
*Erneuerbare Energien
Wichtig: Bei der Beantragung muss darauf geachtet werden, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt wird. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Förderung. Das gilt selbst dann, wenn alle anderen Anforderungen korrekt erfüllt wurden. Dabei gilt beim BAFA bereits die vertragliche Auftragsvergabe als Baubeginn, bei der KfW erst der Start der Arbeiten vor Ort. Bei der KfW muss zudem zwingend ein Energieberater verpflichtet werden.