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Inhaltsverzeichnis

Allgemeines zum Niedertemperaturkessel

Der Niedertemperaturkessel ist eine Art des Heizkessels, welcher ab den 1980er-Jahren die bis dahin klassischen gusseisernen Heizkessel abgelöst hat. Durch die Verwendung bestimmter Materialien treten beim Niedertemperaturkessel keine Schäden durch säurehaltiges Kondenswasser auf. Er kann deshalb auch mit einer vergleichsweise geringen Vorlauftemperatur betrieben werden.

Dadurch, dass der Niedertemperaturkessel nicht auf einer konstanten Temperatur betrieben werden muss, weist er auch einen deutlich geringeren Energieverbrauch auf als ein Konstanttemperaturkessel. Darüber hinaus zeichnet sich der Niedertemperaturkessel durch seine hohen Abgastemperaturen aus, woran der Schornstein entsprechend angepasst sein muss.

Status quo: Verbote und Empfehlungen

Bild: Tafelschrift Do it vs. Don't
Von der Anschaffung eines Niedertemperaturkessels ist abzuraten | © geralt /pixabay.com

Aufgrund seiner, mit modernen Heizungen verglichen, geringen Energieeffizienz ist die Herstellung des Niedertemperaturkessels in Europa stark reguliert. Trotz dieser Regulierungen bei Herstellung und Installation herrscht in Deutschland keine Austauschpflicht. Bereits eingebaute Niedertemperaturkessel können also vorerst weiterhin betrieben werden.

Da es mittlerweile jedoch deutlich energieeffizientere Heizungsarten gibt, welche in der Anschaffung nicht bedeutend teurer sind, ist von der Neuanschaffung eines Niedertemperaturkessels abzuraten. Mögliche Alternativen wären ein Brennwertkessel oder Heizen durch erneuerbare Energien, etwa mittels Wärmepumpe oder - bei besonders hohem Wärmebedarf - mit einer Pelletheizung.

Herstellung ist weitestgehend verboten

Bis auf wenige Ausnahmen ist die Herstellung von Niedertemperaturkesseln in ganz Europa verboten. Ausnahmen lassen sich entlang bestimmter Grenzwerte zur Energieeffizienz und Kesselleistung finden. So sind Kessel, welche eine Leistung von mehr als 400 Kilowatt (kW) erbringen, von dieser Regelung ausgeschlossen.

Einbau ist weiterhin erlaubt

Im Gegensatz zur Herstellung ist der Einbau von Niedertemperaturkesseln weiterhin erlaubt. Wurde ein Niedertemperaturkessel vor dem 26. September 2015 hergestellt, dann darf er noch immer erworben und installiert werden. In Hinblick auf die aktuellen Regulierungen und Verbote ist jedoch von einer Installation abzuraten. Mehr über mögliche Alternativen erfahren Sie im Folgenden.

Empfehlung: Brennwert oder erneuerbare Energien

Grafik: Grüne Weltkugel in einer menschlichen Hand
Neben der Förderung tragen Brennwertkessel auch zum Umweltschutz bei | © geralt / pixabay.com

Brennwertkessel und andere Heizungen, welche auf Basis erneuerbarer Energien agieren, können als energieeffiziente Alternativen zum Niedertemperaturkessel verwendet werden. Diese sind in der ursprünglichen Anschaffung zwar meist teurer, die laufenden Kosten sind dann jedoch geringer als beim Niedertemperaturkessel.

Außerdem sind bei diesen Heizsystemen in naher Zukunft keine Verbote zu befürchten und in einigen Fällen kann sogar auf finanzielle Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückgegriffen werden. Ganz nebenbei trägt der Wechsel zu Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, natürlich auch noch zum Umweltschutz bei.

Sonderfälle beim Niedertemperaturkessel

Bei Installation und Betrieb von Niedertemperaturkesseln gibt es einige Sonderfälle zu beachten. So kann es beim Einbau in Mehrfamilienhäusern zu Problemen kommen, wodurch die Installation von Heizwertgeräten in gewerblich genutzten Wohneinheiten sinnvoll sein kann. Mehr dazu im Folgenden.

Gastherme im Mehrfamilienhaus

Niedertemperaturkessel werden auch heute noch häufig in Mehrfamilienhäusern eingebaut, welche sich einen Kamin teilen. Da bei einem Wechsel auf moderne Brennwert-Technik auch der Kamin entsprechend umgerüstet werden müsste, würde dies im Mehrfamilienhaus bedeuten, dass alle Parteien parallel einen Wechsel durchführen müssten.

Häufig findet der Wechsel jedoch nur in einzelnen Wohnungen statt. Auf diese Weise wird der neu eingebaute Kessel an dem bereits vorhandenen Heizsystem im Haus orientiert, um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden.

Spitzenlastgeräte für Spezialanwendungen

In manchen Fällen sind beim Energieverbrauch außergewöhnliche Verbrauchsspitzen zu erwarten, welche möglicherweise nicht alleine über regenerative Energien abgedeckt werden können. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, ein unterstützendes Heizwertgerät einzusetzen, das zusätzliche Energie bereitstellen kann.

So kann es in gewerblich genutzten Wohneinheiten, die einem besonders hohen Energieverbrauch ausgesetzt sind, zu sogenannten Verbrauchsspitzen kommen. Beispielsweise wenn neben einer Vielzahl an betriebenen Maschinen außerdem mehrere Räume geheizt oder mit Warmwasser versorgt werden sollen. Für den normalen privaten Betrieb ist ein solcher Sonderfall jedoch eher unwahrscheinlich.

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