Förderungen für neue Heizungen
Egal für welche Heizung Du Dich letztlich entscheidest, wirklich wenig kostet keine. Und auch wenn der Hausbau selbst deutlich mehr kostet, ist die Entscheidung, ob man 10.000 oder 30.000 Euro für eine Heizung ausgeben möchte, nicht unwichtig.
Während die herkömmlichen Heizungen auf dem Markt etabliert sind und entsprechend günstig angeboten werden können, ist erneuerbare Wärme auf den ersten Blick derzeit noch deutlich teurer. Obwohl sich dies in den nächsten Jahren wohl angleichen wird, hat der Bund mit dem Klimaschutzprogramm 2030 eine breite Förderung für erneuerbare Wärme ins Leben gerufen, um mehr Menschen zum Umstieg zu motivieren.
In erster Linie geht es hierbei darum, die Energiewende im Privatsektor voranzutreiben sowie vor allem die Wärmewende zu beschleunigen. Zu diesem Zweck haben das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und - im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung, des Neubaus energieeffizienter Wohngebäude und bei der Brennstoffzellenheizung - auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hohe finanzielle Anreize für den Kauf einer neuen Heizung geschaffen.
Unterschiedliche Förderung bei Neubau und Altbau
Die Förderungen für Heizungen in Neubau und Altbau unterscheiden sich im Wesentlichen dadurch, dass die Fördersummen für die Sanierung teilweise erheblich höher sind. Außerdem sind die Fördervoraussetzungen für Heizungen in Neubauten deutlich strenger. Auch Umfeldmaßnahmen werden im Neubau in geringerem Umfang gefördert. Gas-Hybridheizungen werden im Neubau sogar überhaupt nicht gefördert. Zudem gibt es in Neubauten logischerweise keine Austauschprämie für alte Ölheizungen.
Ein großer Vorteil für Hausbauer ist allerdings, dass sich das Neubau-Programm KfW 153 mit der Förderung des BAFA kombinieren lässt, sodass die Gesamtfördersumme für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien deutlich steigt. Der ebenfalls mit der BAFA-Förderung kombinierbare Ergänzungskredit 167 zur Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien steht dagegen ausschließlich für die Heizungs-Sanierung in Bestandsbauten zur Verfügung. Ein weiterer großer Unterschied ist, dass man eine Steuererstattung nur für die Sanierung eines Bestandsbaus erhalten kann.
Förderung: BAFA, KfW und Steuererattung
Seit Beginn des Jahres 2020 haben sich die Förderbedingungen für Heizungen bei KfW und BAFA geändert. Öl-Brennwertheizungen sind ab sofort von jeglicher Förderung ausgenommen. Ab 2026 ist der Einbau neuer Anlagen zudem, bis auf wenige Ausnahmen, gänzlich verboten. Außerdem werden auch Gas-Brennwertheizungen nicht mehr als Einzelmaßnahme von der KfW gefördert.
Im Bereich Heizung fördert die KfW lediglich noch die Brennstoffzelle (KfW 433) als Einzelmaßnahme. Ansonsten ist die Heizungsförderung bei der KfW nur noch im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung (Zuschuss-Programm KfW 430 und Kredit KfW 151) und des Neubau-Programms Kredit KfW 153 möglich. Die Förderung der Effizienzhausprogramme wurde allerdings sowohl im Gebäudebestand als auch im Neubau deutlich erhöht. Außerdem gibt es für Sanierungen noch den Ergänzungskredit KfW 167.
Im Wesentlichen ist das BAFA seit Beginn 2020 für die Förderung von Heizungen zuständig. Zu diesem Zwecke stellt es Förderungen in Form von Zuschüssen für Heizungen, die teilweise oder ganz auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten, zur Verfügung. Dabei werden die Heizungen samt Umfeldmaßnahmen mit einem prozentualen Anteil der Gesamtkosten gefördert. Feste Zuschüsse gibt es nicht mehr. Zudem sind die Möglichkeiten der Förderung über Steuerersparnisse sowohl für die Heizungsoptimierung als auch für den Einbau einer neuen Heizung in Bestandsbauten deutlich ausgeweitet worden.