Für die Förderung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien , wie der Pelletheizung, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Mindestförderung in Neubauten liegt seit Januar 2020 bei 35 Prozent der förderfähigen Kosten.
Eine weitere Möglichkeit, um die hohen Anschaffungskosten zu bewältigen, ist die Inanspruchnahme eines Kredits der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier bietet sich vor allem das Neubauprogramm KfW 153 „Energieeffizient Bauen” an. Das Programm umfasst einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro inklusive eines Tilgungszuschusses von höchstens 25 Prozent der Kreditsumme, also maximal 30.000 Euro. Es lässt sich darüber hinaus mit der Förderung des BAFA kombinieren.
Im Gebäudebestand erhalten Sie ebenfalls 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch hier muss die Anlage eine Nennleistung von 5 Kilowatt haben und es muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Wenn Sie Ihre alte Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzen, können Sie von der sogenannten Austauschprämie profitieren. Dann erhöht sich der Fördersatz noch einmal um bis zu 15 Prozentpunkte. 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten Sie, wenn Sie sich einen Hybrid aus Pelletheizung und Gas-Brennwertheizung anschaffen und 45 Prozent, wenn Sie ausschließlich eine Pelletheizung nutzen.
Alternativ gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Pelletheizung im Rahmen einer Effizienzhaus-Sanierung von der KfW fördern zu lassen. Hier können Sie entweder den Zuschuss KfW 430 oder den Kredit KfW 151 nutzen. Dabei erhalten Sie einen Zuschuss von 40 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. der Kreditsumme von 120.000 Euro - also maximal 48.000 Euro. Eine Kombination der Programme KfW 430 und KfW 151 untereinander oder mit der Förderung des BAFA ist nicht möglich.
Programm |
Förderart |
Förderhöhe Heizung |
BAFA "Heizen mit erneuerbaren Energien" |
Zuschuss |
35 % der förderfähigen Kosten |
BAFA "Austauschprämie Ölheizung" |
Zuschuss |
40 % der förderfähigen Kosten bei Umstellung auf Gas-Hybridheizung, 45 % bei Wärmepumpe, Biomasseheizung oder EE*-Hybridheizung |
KfW 151 "Energieeffizient Sanieren" |
Kredit |
Bis zu 120.000 € für Effizienzhaus-Sanierung, bis zu 40 Prozent der Kreditsumme, maximal 48.000 € Tilgungszuschuss |
KfW 153 "Energieeffizient Bauen" |
Kredit |
Bis zu 120.000 € für Neubau Effizienzhaus, bis zu 25 Prozent der Kreditsumme, maximal 30.000 € Tilgungszuschuss |
KfW 167 "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" |
Kredit |
Bis zu 50.000 € |
KfW 430 "Investitionszuschuss" |
Zuschuss |
Bis zu 40 % der förderfähigen Kosten von höchstens 120.000 € für Effizienzhaus-Sanierung, maximal 48.000 € |
KfW 431 "Zuschuss Baubegleitung" |
Zuschuss |
50 % der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 € |
*Erneuerbare Energien
Antragstellung - das sollten Sie beachten
Um eine Förderung des BAFA zu bekommen, ist eine korrekte Antragstellung vonnöten. Wichtig ist vor allem, dass Sie den Antrag für Ihre Pelletheizung stellen, bevor diese eingebaut wird. Dabei gilt bereits die vertragliche Auftragsvergabe als Baubeginn. Nachträglich eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Auch für die Förderung der KfW muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden - in Zusammenarbeit mit einem Energieberater. Im Falle eines Kredites müssen Sie diesen über ein Finanzinstitut Ihrer Wahl beantragen. Nach Abschluss der Arbeiten kann die Förderung ausgezahlt bzw. mit dem Kredit verrechnet werden.