Neue Heizung gesucht?
Die Vorschriften hinsichtlich Sanierung der Heizung wurden erstmalig 2002 in der EnEV festgelegt, um EU-Richtlinien zum Klimaschutz umzusetzen. Ziel war eine Verbesserung der energetischen Standards von Gebäuden bis hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050.
Nach mehreren Überarbeitungen und weiteren Verschärfungen der Vorgaben wurde 2013 eine größere Novelle mit noch strengeren Vorschriften aufgelegt, um die Zielvorgaben zu erfüllen. Diese trat ab 2014 in Kraft und hat für Altbausanierungen bis heute Bestand. Es sind aber umfangreiche Ausnahmeregelungen vorhanden.
Außerdem war bis November 2020 noch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gültig, das eine mindestens fünfzigprozentige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien vorsieht. Alternativ kann jedoch auch zusätzlich gedämmt werden. Diese Vorgaben gelten nach wie vor, sind aber jetzt im GEG geregelt. Grund dafür ist die Zusammenführung von EnEV, EEWärmeG und EnEG in einem Gesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses trat am 01.11.2020 in Kraft, um ein einheitliches Regelwerk für energetische Anforderungen an Gebäude zu schaffen.
Darüber hinaus gibt es regionale Vorschriften, wonach Heizungssanierungen oder neu installierte Heizungen laut Bauordnung vom örtlichen Schornsteinfeger abgenommen werden müssen, wenn diese Abgase emittieren.
Quelle: © Bundesverband Wärmepumpe e.V. / youtube.com