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Über Heizungs-Vorschriften bei Sanierungen

Bild: Modernes Zimmer
Auch regionale Vorschriften gelten bei der Sanierung | © outsite / unsplash.com CC0

Die Vorschriften hinsichtlich Sanierung der Heizung wurden erstmalig 2002 in der EnEV festgelegt, um EU-Richtlinien zum Klimaschutz umzusetzen. Ziel war eine Verbesserung der energetischen Standards von Gebäuden bis hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050.

Nach mehreren Überarbeitungen und weiteren Verschärfungen der Vorgaben wurde 2013 eine größere Novelle mit noch strengeren Vorschriften aufgelegt, um die Zielvorgaben zu erfüllen. Diese trat ab 2014 in Kraft und hat für Altbausanierungen bis heute Bestand. Es sind aber umfangreiche Ausnahmeregelungen vorhanden.

Außerdem war bis November 2020 noch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gültig, das eine mindestens fünfzigprozentige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien vorsieht. Alternativ kann jedoch auch zusätzlich gedämmt werden. Diese Vorgaben gelten nach wie vor, sind aber jetzt im GEG geregelt. Grund dafür ist die Zusammenführung von EnEV, EEWärmeG und EnEG in einem Gesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses trat am 01.11.2020 in Kraft, um ein einheitliches Regelwerk für energetische Anforderungen an Gebäude zu schaffen.

Darüber hinaus gibt es regionale Vorschriften, wonach Heizungssanierungen oder neu installierte Heizungen laut Bauordnung vom örtlichen Schornsteinfeger abgenommen werden müssen, wenn diese Abgase emittieren.

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Quelle: © Bundesverband Wärmepumpe e.V. / youtube.com

Diese Heizungen dürfen Sie im Altbau nutzen

Die Auswahl an Heizungen, die bei Altbausanierungen eingebaut werden dürfen, ist deutlich größer als im Neubau. Echte Verbote gibt es eigentlich nicht, solange die Anlage von einem Schornsteinfeger abgenommen wird. Dabei sind neben Brennwertkesseln auch Niedertemperaturkessel für Öl und Gas erlaubt und dürfen weiterhin eingebaut werden, allerdings dürfen diese laut EU-Vorschrift gar nicht mehr hergestellt werden. Restbestände dürfen jedoch weiterhin eingebaut werden.

Sonderfall: Thermen im Mehrfamilienhaus

Einen Sonderfall stellt die Modernisierung der Heizung im Mehrfamilienhaus dar. Hier ist die Auswahl aus technischen Gründen häufig beschränkt. Aktuell werden sehr häufig Gasetagenheizungen bzw. Gasthermen mit Niedertemperaturtechnik genutzt. Da ein Brennwertkessel im Gegensatz zum Niedertemperaturkessel einen überarbeiteten Schornstein benötigt, muss man bei einer Umstellung auf eine Brennwertheizung alle anderen am Kamin angeschlossenen Niedertemperaturkessel auf einmal gegen Brennwertheizungen austauschen. Diesen Schritt scheuen Vermieter jedoch häufig aus Kostengründen.

Austauschpflicht für Heizungen (2020/2021)

Bild: Alte Heizung Austausch
Berücksichtigen Sie die Kosten für die Demontage Ihrer Heizung | © Edward Barboza / unsplash.com CC0

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) besagt, dass Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel, sodass nur Konstanttemperaturkessel mit einer Nennleistung von 4 bis 400 Kilowatt (kW) darunter fallen. Ältere Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind hingegen nicht betroffen.

Außerdem sind Hausbesitzer, die bereits vor dem 01.02.2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt haben, von der Austauschpflicht befreit. Lediglich Besitzer bzw. Bewohner von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die nach diesem Stichtag erworben bzw. bewohnt wurden oder noch werden, sind verpflichtet, ihre Heizung auszutauschen, wenn diese älter als 30 Jahre ist und es sich um einen Konstanttemperaturkessel handelt.

Das Gleiche gilt für Eigentümer von Häusern mit mehr als 2 Wohnungen. Konkret bedeutet das, dass Konstanttemperaturkessel, die 1990 oder vorher in Betrieb gegangen sind, binnen 2 Jahren ausgetauscht werden müssen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen.

Undichte Öltanks entsorgen

Ein weiterer Bereich, in dem strenge Vorschriften gelten, ist der Betrieb eines Öltanks für eine Ölheizung. Wird der Tank undicht, muss er zunächst gereinigt und dann entsorgt werden. Dabei ist die Reinigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz zwingend von einem zertifizierten Fachbetrieb durchzuführen, um eine Gefährdung der Umwelt auszuschließen.

Der Fachbetrieb stellt dann eine Bescheinigung für die Reinigung aus. Diese braucht man, um den Tank final entsorgen zu dürfen. Diese Regelung gilt auch, wenn die alte Ölheizung raus muss und stattdessen ein anderer Heizungstyp eingebaut wird. Denn dann wird der Öltank überflüssig und muss ebenfalls vom Fachunternehmen gereinigt werden, bevor er - z. B. zu einem Pelletlager - umgebaut oder fachgerecht entsorgt wird.

Regionale Vorschriften beachten

Wichtig ist es auch, regionale Vorschriften zu beachten. So gilt z. B. für Baden-Württemberg seit 2008 das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG), das die Nutzung von erneuerbaren Energien zur teilweisen Deckung des Wärmebedarfs vorschreibt. Dabei müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs durch Heizungen auf Basis erneuerbaren Energien (wie Solarthermie-Anlagen, Holzheizungen oder Wärmepumpen) gedeckt werden. Alternativ können die Auflagen auch mit zertifizierter Fernwärme, KWK-Anlagen oder Brennstoffzellen erfüllt werden.

Unsere Empfehlung

Wenn Sie eine Altbausanierung mit neuer Heizung planen, sollten Sie rechtzeitig beginnen, sich mit den geltenden Vorschriften auseinanderzusetzen, um eventuelle kostspielige Verstöße zu vermeiden - im Regelfall haben Sie aber nichts zu befürchten. Bespreche z. B. die geplante Heizungssanierung bereits im Vorfeld mit dem Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur. Er kann Ihnen sagen, ob für die geplante Maßnahme eine Genehmigung nötig ist.

Außerdem ist es ratsam, einen Energieberater oder einen Fachbetrieb hinzuzuziehen. Diese wissen gewöhnlich, welche Vorschriften bei der Heizungsinstallation zu beachten sind und welche Auflagen zudem erfüllt werden müssen, um eine Förderung beantragen zu können.

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