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Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliche Überlegungen

Bild: Ein alter Öltank
Öl oder doch lieber Holz? Bei der Wahl müssen viele Faktoren beachtet werden | BBlanck / pixabay.com

Bevor Sie sich für eine Heizung entscheiden, stehen zunächst ein paar grundsätzliche Überlegungen an. Eine wesentliche ist, welche Heizungen aus technischer Sicht für den eigenen Neubau in Frage kommen. Denn nicht jede Heizung passt zu jedem Neubau.

So sind Faktoren wie Gebäudegröße (Öltank / Brennstofflager für Ölheizung / Holzheizungen), Grundstücksgröße (Erdwärmekollektoren), notwendige Genehmigungen (Erdsondenbohrung / Brunnenbohrung), eine Anschlusspflicht für Fernwärme und das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Gasnetzes wesentliche Kriterien bei der Auswahl.

Sollte man in der komfortablen Lage sein, aus technischer Sicht die freie Auswahl zu haben, sind die Kosten für die Anschaffung und die laufenden Kosten bzw. die Wirtschaftlichkeit die Hauptargumente für oder gegen eine bestimmte Heizung. Außerdem spielen mögliche Fördergelder eine wesentliche Rolle. Heizung ist also nicht gleich Heizung.

Alle Heizungen samt Kosten im Vergleich

Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung für oder gegen die eine oder andere Heizung zu helfen, wollen wir Ihnen in diesem Kapitel eine Übersicht über die Kosten der verschiedenen Heizungstypen verschaffen. Dabei verstehen sich die Preise inklusive Zubehör und Montage, aber ohne Wärmeverteilsystem und Heizkörper. Am teuersten in der Anschaffung sind derzeit Gas- und Öl-Brennwertheizungen, da sie in Neubauten nur in Kombination mit heizungsunterstützender Solarthermie und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verbaut werden dürfen. Hier liegen die Kosten bei ca. 35.000 Euro.

Deutlich billiger, aber immer noch teuer sind die Brennstoffzelle (25.000 Euro), die Hackschnitzelheizung (25.000 Euro) und Wärmepumpen mit Brunnenbohrungen (25.000 Euro). Ihnen folgen die Erdwärmepumpe mit Erdsondenbohrung und die Pelletheizung (ca. 20.000 Euro). Über den Preis von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Ringgraben- oder Flächenkollektor lässt sich streiten, je nachdem, ob man die Kosten für die benötigte Fläche an Bauland mit einrechnet (ca. 17.000 Euro ohne Bauland). Luft-Wasser-Wärmepumpen kosten in der Regel ca. 15.000 Euro.

Am billigsten ist der Scheitholzvergaser mit ca. 10.000 Euro. Hierbei handelt es sich allerdings um ein Nischenprodukt ohne jeglichen Komfort (Befüllung von Hand, Brennholz muss gesägt, gespalten, gelagert und umgeschichtet werden). Alle Preise im gebündelten Überblick finden Sie in der folgenden Tabelle.

Heizungstyp Brennstoff Energiekosten (€ / kWh) Anschaffungskosten (ohne Förderung)
Öl-Brennwertheizung (+ Solarthermie HU* + Lüftung mit WR**) Öl 0,0643 ca. 35.500 €
Gas-Brennwertheizung (+ Solarthermie HU* + Lüftung mit WR**) Gas 0,0617 ca. 34.000 €
Brennstoffzelle Gas 0,0617 ca. 25.000 €
Hackschnitzelheizung Hackschnitzel 0,031 ca. 25.000 €
Pelletheizung Pellets 0,0563 ca. 20.000 €
Scheitholzvergaser Holzscheite 0,0322 ca. 10.000 €
Wasser-Wasser-Wärmepumpe Strom*** 0,21 ca. 25.000 €
Sole-Wasser-Wärmepumpe Strom*** 0,21 ca. 20.000 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe Strom*** 0,21 ca. 15.000 €
Infrarotheizung Strom 0,3029 ca. 6.000 €
Elektroheizung Strom 0,3029 ca. 6.000 €

*HU = Heizungsunterstützung; **WR = Wärmerückgewinnung; ***Wärmepumpentarif

Förderungen für neue Heizungen

Da sich die Bundesregierung im Pariser Klimaschutzabkommen ehrgeizigen Klimaschutzzielen verschrieben hat, fördert sie den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Hierzu zählen die meisten Wärmepumpen (außer Luft-Luft), Holzheizungen, Solarthermie-Anlagen und Brennstoffzellen. Zum 1. Januar 2020 wurde die staatliche Förderung durch die Bundesregierung stark überarbeitet, neu strukturiert und insgesamt deutlich erhöht.

Einige Förderungen wurden allerdings ersatzlos gestrichen. So werden Ölheizungen grundsätzlich nicht mehr gefördert und ihr Einbau ist ab 2026 verboten. Und auch Gas-Brennwertkessel werden nur noch als Hybridheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien gefördert. Eine weitere Neuerung: Alternativ zur Förderung durch die bekannten Förderinstitute ist nun auch eine Steuererstattung möglich, mit der Sie sich einen Teil der Investitionskosten zurückholen können.

BAFA nur für erneuerbare Energien

Bild: KfW Foerderung Heizung indirekt
Das BAFA vergibt großzügige Zuschüsse | ©truthseeker08 / pixabay.com

Wenn man die Förderung einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien anstrebt, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der richtige Ansprechpartner.

Dabei werden im Rahmen des Programms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ Holzheizungen, Wärmepumpen (Ausnahme: Luft-Luft-Wärmepumpen), Solarthermie-Anlagen und Hybridheizungen, die teilweise oder vollständig mit erneuerbaren Energien arbeiten, gefördert.

Hier handelt es sich um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Dabei vergibt das BAFA keine Pauschalbeträge mehr, sondern die Förderung berechnet sich anteilig auf Basis der Investitionskosten. Dabei wird nicht nur die Heizung selbst berücksichtigt, sondern auch notwendige Umfeldmaßnahmen wie etwa Montage, Entsorgung des Altgeräts, ggf. der Einbau einer Flächenheizung und vieles mehr.

Im Neubau wie im Altbau erhalten Wärmepumpen, Holzheizungen und Hybridheizungen, die mehrere erneuerbare Energieträger miteinander kombinieren, jeweils einen Zuschuss von 35 Prozent der Kosten. Für eine Solarthermie-Anlage bekommen Sie 30 Prozent Förderung. Im Altbau werden zudem Gas-Hybridheizungen gefördert, wenn diese entweder auch erneuerbare Energien nutzen (30 Prozent Zuschuss) oder „Renewable Ready” sind (20 Prozent Förderung). Das heißt, sie sind auf die Einbindung eines erneuerbaren Energieträgers in das System vorbereitet und werden innerhalb der folgenden zwei Jahre entsprechend aufgerüstet.

Besonders lohnend ist es, im Gebäudebestand von einer alten Ölheizung auf erneuerbare Energien umzusteigen. Hierfür gibt es noch einmal 10 Prozentpunkte mehr Förderung. Das ergibt einen Zuschuss von insgesamt 45 Prozent der Investitionskosten, wenn Sie eine Ölheizung durch eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder eine sogenannte „EE-Hybride”, also eine Kombination mehrerer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energieträger, ersetzen.

KfW für die meisten Heizungen nur noch indirekt

Unabhängig davon, ob Sie einen Neubau planen oder einen Altbau sanieren wollen, steht die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderinstitut zur Verfügung und unterstützt Sie entweder mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit (Ausnahme: Elektroheizungen). Allerdings fördert die KfW seit 2020 Heizungen nicht mehr als Einzelmaßnahme, sondern nur noch indirekt im Rahmen von Neubauten bzw. Komplettsanierungen nach Effizienzhaus-Standard.

Die einzige Ausnahme stellt hier die Brennstoffzelle dar, die im Rahmen des Programms KfW 433 weiterhin direkt gefördert wird. Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, deren Erfüllung im Detail überprüft werden muss. Im Neubau ist der Kredit 153 „Energieeffizient Bauen” der KfW die Förderung der Wahl. Dabei geht die Kreditsumme über 120.000 Euro, der Tilgungszuschuss beträgt maximal 30.000 Euro.

Im Rahmen von Altbausanierungen erhalten Sie für eine Komplettsanierung ganz klassisch entweder einen einmaligen Zuschuss (Programm KfW 430) in Höhe von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten (maximal 120.000 Euro) oder einen zinsgünstigen Kredit (Programm KfW 151) über maximal ebenfalls 120.000 Euro inklusive eines Tilgungszuschusses von höchstens 40 Prozent. In beiden Fällen ist also ein maximaler Zuschuss von 48.000 Euro möglich.

Kombination nur im Neubau möglich

Bild: Unfertiger Dachstuhl
Im Neubau lassen sich nur wenige Programme kombinieren | © Capri23auto / pixabay.com

Die Frage, ob man die Förderung von BAFA und KfW kombinieren kann, ist naheliegend. Möglich ist das jedoch nur im Falle der Neubau-Förderung.

Hier kann man das KfW-Programm 153 und das BAFA-Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien” kombinieren. Eine Ausnahme gibt es darüber hinaus: Das Programm KfW 167 ist auch bei Altbausanierungen mit dem BAFA-Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien” kompatibel.

Allerdings handelt es sich beim KfW-Programm 167 um einen Kredit, der vollständig und mit Zinsen zurückgezahlt werden muss. Es gibt keinen Tilgungszuschuss oder ähnliche einmalige Zuwendungen. Außerdem kann man ggf. noch lokale oder regionale Fördermittel in Anspruch nehmen. Eine Prüfung der Kombinierbarkeit im Detail ist jedoch notwendig. Zudem darf es keine Überzahlung geben. Das heißt, die Höhe der Fördergelder darf die Investitionssumme nicht überschreiten.

Steuern sparen beim Heizungstausch

Auch die steuerliche Förderung für Heizungssanierungen wurde zum Jahreswechsel stark erhöht. Wenn Sie es versäumt haben, vor dem Heizungstausch eine Förderung bei BAFA oder KfW zu beantragen, können Sie 20 Prozent der förderfähigen Kosten (bis zu 200.000 Euro) über drei Jahre verteilt steuerlich geltend machen. So ist eine Steuererstattung von maximal 40.000 Euro möglich. Die Förderbedingungen hierfür sind nahezu die gleichen wie bei der KfW, allerdings ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Mit der Förderung von BAFA und KfW sind die Steuerersparnisse übrigens nicht kombinierbar. Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie im Vorfeld eine Förderung beantragen oder Ihre Sanierungskosten im Nachhinein bei Ihrer Einkommensteuererklärung angeben möchtest. Die Grundvoraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich bei Ihrem Haus um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt, das von Ihnen selbst bewohnt wird und zum Zeitpunkt der Sanierung älter als 10 Jahre ist.

Wirtschaftlichkeit aller Heizungen im Vergleich

Um einen ganzheitlichen Überblick über die Kosten einer Heizung zu erhalten, ist es wichtig, nicht nur die Anschaffungskosten und möglichen Fördergelder zu vergleichen, sondern zusätzlich auch einen Blick auf die langfristigen Kosten zu werfen. Diese bestehen in der Regel aus den laufenden Kosten für den Brennstoff und Kosten für die Wartung. Erst durch die Betrachtung der Anschaffungskosten, der Fördergelder und der langfristigen Betriebskosten bekommt man einen realistischen Überblick über die realen Kosten einer Heizung.

Wirtschaftlichkeit im Neubau

Neubauten sind in der Regel gut gedämmt und erfüllen auch ansonsten die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). In unserem Musterhaus von 140 m² liegt für 4 Personen ein jährlicher Wärmebedarf von 7.200 Kilowattstunden (kWh) vor. Unter diesen Bedingungen und bei den derzeitigen Preisen für Brennstoffe ist der Scheitholzvergaser mit Abstand die billigste Heizung. Allerdings handelt es sich beim Holzvergaser um ein Nischenprodukt, das jeglichen Bedienungskomfort vermissen lässt. Außerdem benötigt man einen günstigen Zugang zu Brennholz und viel Platz für dessen Lagerung.

Dem Scheitholzvergaser folgen die Sole-Wasser-Wärmepumpe, die Wasser-Wasser-Wärmepumpe, die Luft-Wasser-Wärmepumpe und die Luft-Luft-Wärmepumpe. Sie bieten, wenn man eine Heizung mit hohem Bedienungskomfort haben möchte, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Das gilt vor allem dann, wenn man die Wärmepumpen mit Strom aus eigener Produktion (Photovoltaik-Anlage) betreibt. Etwas teurer ist die Hackschnitzelheizung, dicht gefolgt von der Pelletheizung. Deutlich teurer sind dagegen Brennwertheizungen auf Basis fossiler Energieträger sowie die Brennstoffzelle. Mit Abstand am teuersten sind Elektroheizungen bzw. Infrarotheizungen.

Jahr Sole-Wasser-WP Hackschnitzelheizung Gas-Brennwertheizung* Infrarotheizung
1 13.400 € 16.800 € 25.200 € 7.700 €
5 15.300 € 19.000 € 27.200 € 14.900 €
10 18.000 € 22.200 € 30.000 € 25.200 €
15 21.100 € 26.000 € 33.300 € 37.200 €
20 24.700 € 30.300 € 37.100 € 51.100 €
25 28.900 € 35.300 € 41.600 € 67.200 €

*Gas-Brennwertheizung + Solarthermie Heizungunterstützung + Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Wirtschaftlichkeit bei Sanierungen

Bild: Geldautomat
Neue Technik ist viel effizienter | © Peggy_Marco / pixabay.com CC0

Die Gesamtbetrachtung der Kosten einer Sanierungsmaßnahme unterscheidet sich recht deutlich von der eines Neubaus. Das liegt einerseits am höheren jährlichen Wärmebedarf eines Altbaus und andererseits an den leichter zu erfüllenden Vorgaben des GEG und den einfacher zu erhaltenden Fördergeldern. Unser Vergleichs-Altbau hat nach der Sanierung noch einen jährlichen Wärmebedarf von 24.000 Kilowattstunden (kWh).

Für die Wirtschaftlichkeit bedeutet das, dass der Scheitholzvergaser auch hier die mit Abstand günstigste Heizung ist. Allerdings muss er von Hand befüllt werden und man benötigt viel Platz zur Lagerung des Brennstoffes. Wer jedoch auf eine automatische Befüllung bzw. Funktion seiner Heizung Wert legt, der ist mit einer Gas-Brennwertheizung am besten bedient. Allerdings ist fraglich, welche Preissteigerung für Gas als Brennstoff in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Wir haben eine jährliche Teuerungsrate von 3 Prozent angenommen.

Steigert sich der Preis nur geringfügig, ist die Gas-Brennwertheizung keine gute Investition gewesen. Wer das Risiko nicht eingehen möchte, ist mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien besser bedient. Hier stellen vor allem die Sole-Wasser-Wärmepumpe und die Hackschnitzelheizung wirtschaftliche Lösungen dar. Einen Gesamtüberblick finden Sie in der folgenden Tabelle.

Jahr 1 5 10 15 20 25
Gas-Brennwertheizung (Anschluss vorhanden) 9.000 € 15.600 € 25.100 € 36.000 € 48.700 € 63.400 €
Öl-Brennwertheizung (Tank vorhanden) 10.700 € 18.100 € 28.600 € 40.700 € 54.800 € 71.200 €
Scheitholzvergaser 7.600 € 12.400 € 19.300 € 27.200 € 36.400 € 47.100 €
Hackschnitzelheizung 17.300 € 21.800 € 28.200 € 35.700 € 44.300 € 54.300 €
Pelletheizung 14.600 € 21.500 € 31.300 € 42.600 € 55.700 € 71.000 €
Sole-Wasser-Wärmepumpe 14.200 € 19.500 € 27.000 € 35.700 € 45.800 € 57.500 €
Wasser-Wasser-Wärmepumpe 17.400 € 22.100 € 29.000 € 36.900 € 46.000 € 56.700 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe 11.300 € 18.000 € 27.400 € 38.400 € 51.100 € 65.900 €
Infrarotheizung 11.600 € 35.700 € 70.100 € 110.000 € 156.300 € 209.900 €

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