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Über Heizungs-Vorschriften im Neubau

Für Neubauten gelten strenge energetische Standards, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben sind. Diese besagen, dass der Primärenergiebedarf gegenüber dem Referenzgebäude (KfW Effizienzhaus 100) um 25 Prozent gesenkt werden muss. Das heißt, dass er üblicherweise 51 Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter und Jahr nicht überschreiten darf und dass der jährliche Wärmebedarf zu mehr als 50 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Alternativ kann man auch das Gebäude zusätzlich dämmen.

Es gibt noch weitere Vorgaben, die beim Einbau einer Heizung zu beachten sind: Eine davon ist, einen Energieausweis für die Immobilie erstellen zu lassen, der dem Bauherren bei Übergabe auszuhändigen ist. Bei späterem Verkauf oder späterer Vermietung muss dieser möglichen Käufern oder Mietern vorgelegt und bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Außerdem muss die Anlage vom örtlichen Schornsteinfegermeister abgenommen werden, wenn die Heizung Abgase emittiert.

Diese Heizungen dürfen Sie einbauen

Bild: Holzpellets Heizung
Holzprodukte wie Pellets und Hackschnitzel sind gute Alternativen | © alschim / unsplash.com CC0

Trotz der strengen Vorgaben des GEG gibt es einige Heizungen bzw. Kombinationen von verschiedenen Heizungen, auf die Sie im Neubau problemlos zurückgreifen können. Für viele davon können Sie sogar staatliche Fördermittel beantragen und damit bares Geld sparen.

Besonders Heizungen auf der Basis von erneuerbaren Energien sind im Neubau sehr gefragt. Dementsprechend beliebt ist die Wahl von Wärmepumpen oder moderne Heizungen mit dem Brennstoff Holz. In der Tabelle unten finden Sie eine Übersicht über Heizungen bzw. Heizungskombinationen, die für die Installation im Neubau in Frage kommen.

Heizung im Neubau Bedingungen Brennstoffkosten € / kWh* Kosten Anschaffung (ohne Förderung)
Gas-Brennwertheizung Nur in Kombination mit Solarthermie mit HU** und Lüftungsanlage mit WR***, Abnahme durch Schornsteinfeger 0,0617 € 31.000 €
Öl-Brennwertheizung Nur in Kombination mit Solarthermie mit HU** und Lüftungsanlage mit WR***, Abnahme durch Schornsteinfeger 0,0643 € 32.500 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe Muss über 50 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken 0,2100 € 15.000 €
Sole-Wasser-Wärmepumpe Muss über 50 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken 0,2100 € 20.000 €
Wasser-Wasser-Wärmepumpe Muss über 50 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken 0,2100 € 25.000 €
Pelletheizung Muss über 50 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken, muss vom Schornsteinfeger abgenommen werden 0,0563 € 20.000 €
Hackschnitzelheizung Muss über 50 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken, muss vom Schornsteinfeger abgenommen werden 0,031 € 25.000 €
Scheitholzvergaser Muss über 50 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken, muss vom Schornsteinfeger abgenommen werden 0,0322 € 10.000 €
Brennstoffzelle Muss über 50 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken 0,0617 € 25.000 €
Blockheizkraftwerk (BHKW / Mini KWK) Muss über 50 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken 0,031 - 0,0563 € (Holz) / 0,0617 € (Gas) / 0,0643 € (Öl) 20.000 €
Infrarotheizung Haus muss auf Passivhausstandard gedämmt werden, Primärenergiebedarf von 51 kWh / m²*anno darf nicht überschritten werden 0,3029 € 6.000 €
Solarthermie Warmwasser Hauptheizung darf Primärenergiebedarf von 51 kWh / m²*anno nicht überschreiten, Solarthermie muss 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken Siehe Hauptheizung 2.000 €
Solarthermie Heizungsunterstützung Hauptheizung darf Primärenergiebedarf von 51 kWh / m²*anno nicht überschreiten, Solarthermie muss 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken Siehe Hauptheizung 8.000 €
Fernwärme Primärenergiefaktor der Fernwärme muss zertifiziert sein 0,1100 € 5.500 €

*3-Jahre-Schnitt, Stand Januar 2020, **Heizungsunterstützung, ***Wärmerückgewinnung

Beispiel: Öl- oder Gasheizung

Öl- und Gasbrennwertheizungen alleine erfüllen die strengen Grenzwerte des GEG nicht und überschreiten den zulässigen Primärenergiebedarf von 51 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und Quadratmeter Wohnraum. Sie dürfen deshalb nur in Kombination mit einer heizungsunterstützenden Solarthermie-Anlage und einer zentralen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert werden. Dadurch steigt die Anschaffungskosten für die Heizung enorm und so sind Öl- und Gasheizungen nicht mehr die in der Anschaffung günstigen Allrounder früherer Jahre. Alternativ könnte man den Neubau auch noch stärker dämmen, aber das wäre noch teurer.

Beispiel: Wärmepumpen

Wärmepumpen erfüllen die Vorschriften des GEG, da sie erneuerbare Energien nutzen. Deshalb können sie gemäß GEG ohne weitere Auflagen verbaut werden. Das hat dazu geführt, dass Wärmepumpen mittlerweile zu den am häufigsten installierten Heizungen in Neubauten in Deutschland gehörten. Weil die Installationszeit von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Vorschriften des GEG enorm teuer geworden ist, zählen die einst als besonders teuer geltenden Wärmepumpen heute zu den günstigsten Heizungen, die in Neubauten installiert werden dürfen.

Beispiel: Sonstige erneuerbare Energien

Auch andere Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, wie Solarthermie-Anlagen und Biomasseheizungen, erfüllen die strengen Vorgaben des GEG. Auch sie können ohne weitere Auflagen installiert werden, wobei Solarthermie-Anlagen nicht in der Lage sind, den Wärmebedarf vollständig zu decken. Zu den Biomasseheizungen gehören vor allem Holzheizungen, die Holz in verschiedensten Formen als Brennstoff nutzen. Allerdings sind sie in der Anschaffung sehr teuer. Der Brennstoff kann jedoch günstig erworben werden, wenn man eine Verbindung zur Holzwirtschaft hat.

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Quelle: © Spaett Architekten GmbH / youtube.com

Regionale Vorgaben beachten

Bild: Windkraft erneuerbare Energie
Eine bestimmte Menge an Energie muss erneuerbar sein | © montoyajo / unsplash.com CC0

Wichtig ist es auch, wenn vorhanden, die regionalen Vorschriften wie etwa das baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) zu beachten. Dieses besagt, dass mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs eines Neubaus durch erneuerbare Energien gedeckt werden muss.

Für Wärmepumpen bedeutet das, dass sie eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 oder höher aufweisen müssen. Diese ist meist nur in Kombination mit einer Flächenheizung mit niedrigen Vorlauftemperaturen zu erreichen. Darüber hinaus müssen Sie die verschiedenen Vorschriften auch beachten, damit Sie eine Förderung erhalten können. Weitere Informationen rund um die Bauvorschriften beim Neu- und Altbau finden Sie hier.

Unsere Empfehlung

Wenn Sie einen Neubau planen, sollten Sie sich rechtzeitig mit den Vorschriften zur Heizungsinstallation beschäftigen. Zu den Heizungen, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, gehören Solarthermie-Anlagen, Holzheizungen, zertifizierte Fernwärme und Wärmepumpen. Letztere bieten auch das beste Preis-Leistungsverhältnis.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre gewünschte Heizung die Vorschriften erfüllt, können Sie sich auch von einem Fachbetrieb beraten lassen. Dieser hilft Ihnen, die richtige Heizung für Ihr Eigenheim zu finden. Zudem müssen Sie ihn ohnehin hinzuziehen, wenn Sie eine Förderung beantragen wollen. Alternativ können Sie auch einen Energieberater engagieren.

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