Genau wie für andere Holzheizungen kann man auch für die Hackschnitzelheizung eine Förderung beantragen. Hauptsächlich zuständig für die Förderung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit seinem Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien” bzw. mit seinem Marktanreizprogramm (MAP).
Hier winkt für Neubauten ein Zuschuss von 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Außerdem kann man den Kredit des Programms 153 „Energieeffizient Bauen” der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen. Dieser soll beim Neubau unterstützen und bietet neben einer Kreditsumme von bis zu 120.000 Euro auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von maximal 30.000 Euro. Beide Förderungen sind miteinander kombinierbar.
Auch im Altbau erhalten Sie vom BAFA für die Installation einer Hackschnitzelheizung 35 Prozent der förderfähigen Kosten als Förderung. Eine noch höhere BAFA-Förderung erhalten Sie (bis zu 45 Prozent), wenn Sie die sogenannte Austauschprämie nutzen und Ihre alte Ölheizung durch eine Hackschnitzelheizung ersetzen.
Alternativ zur Förderung durch das BAFA können Sie Ihre Hackschnitzelheizung im Bestandsbau auch im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung der KfW durch den Kredit KfW 151 oder den Zuschuss KfW 430 fördern lassen. Hier sind Zuschüsse bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. der Kreditsumme (jeweils maximal 120.000 Euro) möglich. Das sind maximal 48.000 Euro. Diese Programme sind jedoch nicht untereinander oder mit der Förderung des BAFA kombinierbar.
Programm |
Förderart |
Förderhöhe Heizung |
BAFA "Heizen mit erneuerbaren Energien" |
Zuschuss |
35 % der förderfähigen Kosten |
BAFA "Austauschprämie Ölheizung" |
Zuschuss |
40 % der förderfähigen Kosten bei Umstellung auf Gas-Hybridheizung, 45 % bei Wärmepumpe, Biomasseheizung oder EE*-Hybridheizung |
KfW 151 "Energieeffizient Sanieren - Kredit" |
Kredit |
bis zu 120.000 € für Effizienzhaus-Sanierung, bis zu 40 Prozent der Kreditsumme, maximal 48.000 € Tilgungszuschuss |
KfW 153 "Energieeffizient Bauen" |
Kredit |
bis zu 120.000 € für Neubau Effizienzhaus, bis zu 25 Prozent der Kreditsumme, maximal 30.000 € Tilgungszuschuss |
KfW 167 "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" |
Kredit |
bis zu 50.000 € |
KfW 430 "Investitionszuschuss |
Zuschuss |
bis zu 40 % der förderfähigen Kosten von höchstens 120.000 € für Effizienzhaus-Sanierung, maximal 48.000 € |
KfW 431 "Baubegleitung" |
Zuschuss |
50 % der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 € |
*Erneuerbare Energien
Grundsätzlich steht die Förderung jedem zu, der sich eine förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien anschafft. Um eine Förderung der KfW zu erhalten, müssen Sie einen Energieberater verpflichten, der den Antrag mit Ihnen stellt. Sowohl beim BAFA als auch bei der KfW ist der Antrag auf Förderung immer vor Umsetzung des Projekts zu stellen.
Stellt man den Antrag nachträglich, wird dieser nicht berücksichtigt und man verliert unwiderruflich seinen Anspruch auf Fördergelder. Dabei gilt beim BAFA schon die vertragliche Auftragsvergabe als Baubeginn. Der Antrag ist online einzureichen.