Hallo Tobias, danke, dass du bereit bist uns ein paar Fragen zum Thema Heizungsförderung zu beantworten.

Anfang 2020 wurde die Förderung für Heizungen schon einmal umstrukturiert. Zu Anfang und Mitte des Jahres 2021 kamen mit der BEG wieder Neuerungen dazu. Warum wurden die staatlichen Förderungen in der nahen Vergangenheit so oft angepasst?

Ein Grund ist ganz klar der immer mehr im Mittelpunkt stehende Klimawandel. Der Wärmesektor hinkt bei der Umstellung auf erneuerbare Energien immer noch stark hinterher. Beim Stichwort Energiewende denken Viele immer noch automatisch an Strom, dabei entfällt fast die Hälfte des Endenergieverbrauchs bei uns auf Wärme und Kälte.

Insbesondere der Gebäudebestand bietet sehr großes Potential, um die Klimaziele für 2030 vielleicht doch noch zu erreichen. Mehr als 20 Millionen Gebäude müssen in Deutschland mit Wärme versorgt werden. Aktuell sind von den knapp 20,7 Millionen installierten Heizungen leider etwa 60 Prozent veraltet und arbeiten nicht effizient. Zusammen mit den vielen ungedämmten Gebäuden werden hier Unmengen an Energie verbraucht. Das hat nun auch die Politik erkannt und versucht durch die erhöhten Förderungen für grüne Heiztechnologien Anreize für Eigenheimbesitzer zu schaffen, auf erneuerbare Wärme umzusteigen.

Darüber hinaus ging es bei der Einführung der BEG auch um die Gleichstellung und die Vereinfachung der Zugänglichkeit von Förderungen des Bundes, sodass sowohl private Bauherren, als auch Unternehmen dem Klimawandel entgegenwirken können. Anfangs sorgen neue Begriffe und Programme zwar oft für Verwirrung, wenn sich die BEG aber erst einmal eingespielt hat, ist es insofern einfacher, als das jetzt alle Förderungen rund um Energieeffizienz unter einem Dach zusammengefasst sind.

Bild: Höhere Förderungen für ökologische Heizungen
Zusammenfassung und Erhöhung der Förderung für grüne Heizungen | © micheile / unsplash.com CC0

Was hat sich bezogen auf die Förderung von Heizungen genau geändert in 2021?

Im Grunde wurden die bestehenden Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der BEG zusammengefasst. Einige Fördersätze wurden außerdem in dem Zuge erhöht. Lange Zeit war die KfW maßgeblich für die Förderung von Heizungen zuständig. Seit Anfang 2021 ist aber das BAFA die erste Anlaufstelle für die Förderung von Heizungen im Bestand, während die KfW sich im Wesentlichen auf Zuschüsse und Kredite für Neubau, Kauf oder Sanierung zum Effizienzhaus konzentriert.

Zunächst ließ sich über das BEG nur ein Zuschuss für Einzelmaßnahmen beim BAFA beantragen. Seit dem 01.07.2021 steht die neue Förderung nun wahlweise auch als Kredit von der KfW zur Verfügung und begrenzt sich außerdem nicht mehr nur auf Einzelmaßnahmen, sondern greift jetzt auch bei Neubau oder Komplettsanierungen, wenn ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen (etwa Heizungstausch) wird vom BAFA (BEG EM) ausgezahlt, der Kredit für Einzelmaßnahmen aber von der KfW (KfW 262). Bei Neubauten oder Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau werden sowohl die Zuschuss- als auch die Kreditvariante bei der KfW beantragt und von dort ausgezahlt (KfW 461 bzw. KfW 261).

Stellen die neuen Förderungen aus deiner Sicht eine Verbesserung oder eine Verschlechterung für Eigenheimbesitzer und Bauherren dar?

Ich würde sagen, auf jeden Fall eine Verbesserung. Noch nie zuvor gab es so gute Förderungskonditionen für Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Es mag vielleicht nicht jedem gefallen, dass reine Gas-Brennwertheizungen nicht mehr gefördert werden, der Wechsel zu einer grüneren Technologie ist aber letzten Endes nicht nur für das Klima, sondern auch für den Besitzer positiv. Eine Wärmepumpenheizung etwa spart langfristig Heizkosten, bietet hohen Komfort und macht unabhängig von schwankenden Öl- und Gaspreisen.

Bild: Bis zu 55 Prozent Förderung für die neue Heizung
Bis zu 55 Prozent Förderung | © cdubo / unsplash.com CC0

Welche Förderungsmöglichkeiten habe ich denn jetzt konkret? Wie hoch sind die Förderungen, wenn ich meine Heizung erneuern lasse?

Wenn du deine alte Heizung modernisieren oder austauschen möchtest, läuft das in der BEG als Einzelmaßnahme (EM). Hierfür kommt entweder ein Zuschuss von der BAFA in Frage oder aber ein Kredit mit Tilgungszuschuss von der KfW. Wenn du eine alte Ölheizung besitzt und diese durch eine auf regenerativen Energien basierende Heizung austauscht, kannst du bis zu 55 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst bekommen. Um die vollen 55 Prozent zu erhalten, musst du die Ölheizung aber durch eine Biomasseheizung ersetzen und die Maßnahme muss in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten sein.

Die Basisförderungen können in den meisten Fällen noch mit einzelnen oder mehreren Bonusprogrammen kombiniert werden, das ist aber abhängig davon, welcher Typ die neue Heizung ist und welche alte Heizung durch diese ersetzt wird. Alle Kombinationsmöglichkeiten im Detail erklärt der Energieberater.

Für die Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready” bekommt man 20 Prozent Basisförderung, für andere Gas-Hybridheizungen gibt es 30 Prozent und für EE-Hybridheizungen (verschiedene Technologien mit erneuerbaren Energien kombiniert) erhält man 35 Prozent Förderung. Der Einbau einer Solarthermie-Anlage wird mit 30 Prozent bezuschusst, für Wärmepumpen und Biomasseheizungen gibt es ebenfalls 35 Prozent Förderung.

Sanierung der Heizung als Einzelmaßnahme BAFA BEG EM (Zuschuss) KfW 262 BEG EM (Kredit)
Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready" mind. 20 % Förderung 20 % Tilgungszuschuss
Gas-Hybridheizungen mind. 30 % Förderung 30 % Tilgungszuschuss
EE-Hybridheizungen mind. 35 % Förderung 35 % Tilgungszuschuss
Solarthermie-Anlage mind. 30 % Förderung 30 % Tilgungszuschuss
Wärmepumpen mind. 35 % Förderung 35 % Tilgungszuschuss
Biomasseheizungen mind. 35 % Förderung 35 % Tilgungszuschuss

Wenn du eine alte Ölheizung durch eine der eben genannten Heizungen ersetzt, kann der Zuschuss oder Tilgungszuschuss nochmal um 10 Prozent erhöht werden. Wenn die Maßnahme dann noch in einem iSFP vorgeschlagen wurde, erhöht sich die Förderung um weitere 5 Prozent.

Grafik: Übersicht über die BEG für Heizungen
Förderung für Heizungen ab Juli 2021 | © Heizglück

Du hast gerade den individuellen Sanierungsfahrplan erwähnt. Was ist das eigentlich und wer stellt sowas aus?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist für gewöhnlich das Ergebnis einer Energieberatung und präsentiert den Eigentümern übersichtlich die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen für ihr Haus in der sinnvollsten Reihenfolge. Im Grunde handelt es sich dabei um ein Dokument, das sehr detailliert Auskunft über den Ist-Zustand einer Immobilie gibt und darüber hinaus individuell auf das Gebäude zugeschnittene empfohlene Sanierungsmaßnahmen enthält.

Neu ist im Zusammenhang mit der BEG, dass es einen Zusatzbonus von 5 Prozent bei der Förderung gibt, wenn eine Maßnahme umgesetzt wird, die zuvor in einem iSFP vorgeschlagen wurde. Energieberatung und iSFP gibt es zwar nicht umsonst, die Kosten hierfür werden aber auch mit 80 Prozent über das BAFA-Programm „Bundesförderung für Energieberatung” und Wohngebäude gefördert.

Bild: Einfamilienhaus mit Solarthermie auf dem Dach
Energieberater helfen bei der Beantragung der Förderung u.v.m. | © vivintsolar / unsplash.com

Brauche ich jetzt zwangsläufig einen Energieberater, wenn ich staatliche Förderung in Anspruch nehmen möchte oder nur, wenn ich die volle Förderung bekommen möchte?

Diese Frage pauschal zu beantworten, ist ein bisschen schwierig. Für viele Förderungen, etwa für Effizienzhaus-Förderungen ist ein zertifizierter Energieberater zwingend notwendig. Dieser muss bestimmte Dokumente ausstellen, damit z.B. die Kredite überhaupt beantragt werden können. Nach der Sanierung muss er die ordnungsgemäße Durchführung bestätigen, damit der Tilgungszuschuss auch ausgezahlt wird. Bei einigen wenigen Förderungen, wie auch der Heizungssanierung und Heizungsoptimierung (KfW 262), ist die sogenannte Fachunternehmererklärung (vom Heizungsbauer ausgestellt) ausreichend.

Wichtig zu wissen: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Im Prinzip darf sich jeder so nennen. Um eine Förderung der KfW oder des BAFA zu erhalten (außer Heizung / Heizungsoptimierung) ist aber ein zertifizierter Energieberater der dena-Liste (auch Energieeffizienz-Experte genannt) nötig.

Wenn du den Zusatzbonus von 5 Prozent bekommen möchtest, muss die umgesetzte Maßnahme vorher in einem iSFP vorgeschlagen worden sein. An diesen kommt ihr nur mit einem Energieeffizienz-Experten. Ich würde aber ohnehin immer empfehlen, einen zertifizierten Energieberater mit einzubeziehen. Wenn du ohne Energieberatung loslegst, besteht schnell die Gefahr, dass du Geld in die falschen Maßnahmen investierst oder die Fördermittel nicht komplett ausschöpfen kannst. Außerdem hilft dir der zertifizierte Energieberater bei der Beantragung der Förderung und auf Wunsch auch beim Angebotsvergleich. Darüber hinaus hast du über die gesamte Zeit einen kompetenten Ansprechpartner zu allen Fragen rund um energetische Sanierung. Ein weiterer Vorteil: Die finale Qualitätskontrolle durch eine unabhängige Instanz zwingt die Fachunternehmer zu einer qualitativ hochwertigen Arbeitsleistung.

A propos Förderung beantragen, wie geht das eigentlich vonstatten? Muss ich das als Eigentümer selbst machen?

Du musst die Förderung nicht selbst beantragen, hast aber beim BAFA die Möglichkeit dazu, dies selbstständig über die offizielle Website des BAFA zu tun. Im Grunde musst du dabei nur zwei Dinge beachten: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden und es muss ein Kostenvoranschlag vorhanden sein. Du kannst dir aber natürlich auch Hilfe von einem zertifizierten Energieberater suchen.

Bei der KfW ist es schon wieder ein bisschen anders. Die Förderkredite beantragt der Finanzierungspartner für dich. Das kannst du nicht selbst und ein Energieeffizienz-Experte kann es auch nicht. Für Zuschüsse gibt es das KfW-Zuschussportal, in dem du selbst die Förderung beantragen kannst oder ein bevollmächtigter zertifizierter Energieberater. In jedem Fall wird auch hier zur Beantragung der korrekten Förderhöhe ein Kostenvoranschlag benötigt, aber es darf noch kein Vertrag mit einem Bauunternehmen abgeschlossen worden sein.

Bild: Tipps bei der Heizungs-Förderung
Das Thema Förderung nicht allein angehen | © geralt / pixabay.com CC0

Okay, verstehe. Hast du sonst noch ein paar Tipps für unsere Leser, zum Thema Förderung beantragen?

Am besten nutzt man einen ganzheitlichen Förderungs-Service, wie etwa die kostenlose Fördermittelberatung von RENEWA. Wir erstellen gemeinsam mit euch ein Sanierungskonzept, helfen bei der Beantragung der Fördermittel und stellen das passende förderfähige Angebot der Fachbetriebe heraus.

Unsere Energieeffizienz-Experten kennen sich ideal mit den Fördermittel-Kombinationen aus und wissen wo man z.B. eine regionale Förderung mit der staatlichen kombinieren kann, etwa im Fall der IFB Hamburg. Außerdem helfen sie euch beim Angebotsvergleich, erstellen einen iSFP für eure Immobilie, begleiten die Baumaßnahmen vor Ort und nehmen die abschließende Qualitätskontrolle vor. Bei Fragen habt ihr jederzeit einen festen Ansprechpartner, auf den ihr zurückgreifen könnt.

Es stehen aber auch auf den Seiten der KfW und des BAFA zahlreiche Informationen zur Verfügung. Beide Förderinstitute bieten außerdem eine kostenfreie telefonische Beratung an. In vielen Fällen können außerdem die Hausbanken weiterhelfen. In jedem Fall würde ich empfehlen das Thema Förderung nicht völlig allein anzugehen, hinterher ärgert man sich, wenn man erfährt, dass noch mehr Fördermittel drin gewesen wären.

Ja das stimmt. Okay cool, vielen Dank für deine Antworten. Da waren auf jeden Fall ein paar gute Tipps und Infos dabei!