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Rechtliche Auflagen für Heizungen

Bild: Schornsteinfeger auf dem Dach
Ein Schornsteinfeger muss die Heizung abnehmen | © Kakaket / pixabay.com CC0

Sie planen, sich eine neue Heizung zuzulegen oder bauen gerade ein Haus? Dann sind Sie bei diesem Artikel genau richtig! Denn es gibt nicht wenige gesetzliche Vorgaben, die bei der Installation einer neuen Heizung zu beachten sind. Für alle Heizungstypen gibt es bundesweit klare Vorschriften. Diese sind seit dem 01.11.2020 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst.

Davor waren sie in verschiedene Gesetztestexten aufgeteilt. Unter anderem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ziel dieser gesetzlichen Vorgaben ist eine Verbesserung der energetischen Standards von Gebäuden zum Schutze des Klimas.

Aber auch die Abnahme durch einen geprüften Schornsteinfeger ist aus Sicherheitsgründen bundesweit bei der Inbetriebnahme einer neuen Heizung Pflicht und wird regelmäßig von den zuständigen Ordnungsbehörden überprüft. Daneben sind ggf. regionale Vorschriften zu beachten. In Baden-Würtemberg etwa müssen Sie sich an das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) halten, welches besagt, dass der Anteil an Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs decken muss.

In diesem Artikel beschäftigen wir uns aber mit den Vorschriften, die für ganz Deutschland (Stand Januar 2021) gelten. Dabei gehen wir auf Neubauten, als auch auf Bestandsbauten ein und geben Ihnen einen Überblick darüber, welche Heizungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Grafik: Übersicht über zu beachtende Vorschriften beim Einbau einer neuen Heizung
Die Auflagen für Heizungen gehen immer mehr Richtung Klimaschutz | © Heizglück

Das GEG (ehemals EnEV) - was steht über Heizungen drin?

Bild: Alte Heizung
Alte Heizung austauschen | © blackoutphotography / pixabay.com CC0

Mit dem Ziel den CO2-Ausstoß zu reduzieren, ist 2002 in Deutschland die Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Sie richtet sich an alte und neue Häuser und gibt Werte zur Energieeffizienz von Gebäuden vor. Seitdem wurde sie in ihrer Fassung mehrmals geändert.

Seit November 2020 sind die Vorgaben aus der EnEV im GEG wiederzufinden. In der aktuellen Version des Gebäudeenergiegesetzes ist für alle Bauten, die vermietet oder verkauft werden sollen, ein Energieausweis verpflichtend, in dem der energetische Zustand der Immobilie festgehalten ist.

Neubau: Hohe Anforderungen an die Dämmung

Für Neubauten gilt: Der Primärenergiebedarf muss gegenüber dem KfW-Effizienzhaus 100 um 25 Prozent reduziert werden. Konkret bedeutet das, dass der Primärenergiebedarf im Neubau 51 kWh pro Quadratmeter und Jahr nicht überschreiten darf. Außerdem muss er so gedämmt werden, dass ein U-Wert von 0,368 pro Quadratmeter Gebäudehülle und Kelvin Temperaturunterschied innen / außen nicht überschritten wird.

Altbau: Austauschpflicht für alte Kessel

Für Altbauten ist eine Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, vorgeschrieben. Es gibt aber ein paar Ausnahmen: Hat die Heizanlage eine Nennleistung von unter 4 kW / über 400 kW oder einen Heizkessel, der ausschließlich zur Warmwasseraufbereitung dient, ist sie von der Austauschpflicht entbunden. Auch Gebäude, die bereits vor dem 01.02.2002 vom jetzigen Bewohner bewohnt oder erworben wurden, sind von der Regelung ausgenommen.

Wenn Sie also später eingezogen sind, sollten sie prüfen, wie alt Ihre (Gas- oder Öl-) Heizung ist. Das Baujahr Ihrer Heizung finden Sie auf dem Typenschild, welches in der Regel direkt am Kessel angebracht ist. Sollten Sie es nicht finden oder Sie können es nicht mehr erkennen, finden Sie das Baujahr im Schornsteinfegerprotokoll oder Ihren Bauunterlagen. Sollte Ihre Heizung also 1991 oder früher in Betrieb genommen worden sein, muss sie 2021 ausgetauscht werden. Daran sollten Sie sich auch lieber halten, denn sonst drohen Strafen bis zu 50.000 € Bußgeld.

Bei Eigentümerwechsel hat der neue Hausbesitzer 2 Jahre Zeit den alten Kessel zu erneuern!

Wenn Sie Ihre alte Heizung ersetzen, sollten Sie gleich auf Erneuerbare Energien setzen. Zwar können die Vorgaben des GEG im Altbau auch durch eine Gas- oder Öl-Brennwertheizung erreicht werden, das würden wir Ihnen aber aufgrund der aktuellen klimapolitischen Situation nicht raten. Lieber sollten Sie eine ökologische Heizung installieren lassen. Diese sind nicht nur besser fürs Klima, Sie machen sich damit auch unabhängig von den fossilen Energien und sind nicht von der CO2 Steuer betroffen.

Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien

Bild: Holzpellets
Heizen mit Holz - eine Möglichkeit von Erneuerbarer Wärme | © moses / pixabay.com CC0

In Neubauten ist eine Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien bei der Erzeugung von Wärme vorgeschrieben. Zu den Erneuerbaren Energien zählen im Sinne des GEGs neben Geothermie und Umweltwärme auch Biomasse und solare Strahlungsenergie. Wieviel Prozent des Wärmebedarfs durch solche Energien abgedeckt werden müssen, richtet sich nach dem jeweils verwendeten Energieträger.

Je nachdem, für welches Heizsystem Sie sich entscheiden, müssen andere Werte eingehalten werden. So muss etwa bei der Verwendung von flüssiger oder fester Biomasse 50 Prozent des Wärmebedarfs durch diese erzeugt werden, ebenso bei Geothermie. Anstelle der Nutzung Erneuerbarer Energien kann die Nutzungspflicht alternativ auch durch sogenannte Ersatzmaßnahmen erfüllt werden. Darunter fallen beispielsweise zusätzliche Dämmmaßnahmen.

Wir raten Ihnen aber die Nutzungspflicht lieber durch eine Heizungsanlage, die Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung nutzt, zu erfüllen. Das GEG gibt mit seinem U-Wert von 0,368 schon relativ strenge Vorgaben an die Dämmung eines Neubaus vor. Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes über zusätzliche Dämmung zu erreichen, macht daher wenig Sinn und ist vergleichsweise auch einfach zu teuer.

Zu den Heizungen, die die gesetzlichen Vorgaben für Neubauten erfüllen, zählen Öl- und Gasbrennwertheizungen mit heizungsunterstützender Solarthermie und zentraler Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen, Holzheizungen, Brennstoffzellenheizung und zertifizierte Fernwärme. Unsere persönliche Empfehlung ist der Einbau einer der verschiedenen Wärmepumpen, wenn das möglich ist. In der Regel bieten diese das beste Preis-Leistungsverhältnis. Sie sind zwar in der Anschaffung vergleichsweise teuer, haben aber auf lange Sicht gesehen niedrigere laufende Kosten, sodass sie sich in jedem Fall amortisieren.

Wird es in Zukunft strengere Vorschriften geben?

Im Zuge der Klimadebatte haben sich die Vorschriften zur Verbesserung der energetischen Gebäudestandards in den letzten Jahren bereits etwas verschärft. Neu gebaute Behördengebäude mussten schon 2019 im Niedrigenergiestandard gebaut werden, dies gilt nun seit 2021 auch für neu gebaute Wohngebäude.

Die im Klimapaket vorgestellten Maßnahmen, wie etwa das geplante “Verbot“ von Ölheizungen werden in den nächsten Jahren weitere Vorschriften und einige Gesetzesänderungen nach sich ziehen. Die CO2-Bepreisung gilt bereits seit dem 01. Januar 2021 und wird bis 2025 stufenweise erhöht.

Das sogenannte Verbot von Ölheizungen wird voraussichtlich 2026 in Kraft treten, kann aber aus unser Sicht nur bedingt als Verbot bezeichnet werden, da es eine ganze Liste mit Ausnahmen beinhaltet. An dieser Stelle gehen wir detaillierter auf dieses Thema ein, aktuell dürfen verbaute Ölheizungen weiterhin betrieben werden. Für Kessel, die älter als 30 Jahre sind, gilt nach wie vor die Austauschpflicht gemäß GEG.

Mit Erneuerbaren Energien Heizen

Bild: Sonnenkollektoren fange die Sonnennergie ein
Sonnenenergie nutzen | © andreasgücklhorn / unsplash.com

Bezogen auf die nächsten Jahre ist damit zu rechnen, dass die Auflagen für Heizungen mehr und mehr in Richtung Klimaschutz zunehmen werden. Die Zukunft der Heizungsbranche liegt in umweltfreundlichen und innovativen Heizsystemen. Ein großer Trend ist auch die Entwicklung hin zu einem Anstieg der Erneuerbaren Energien. Heizungen, die mit günstigem Ökostrom betrieben werden, wie etwa die Wärmepumpe, sind auf dem Vormarsch und gehören zu den am häufigsten verbauten Heizsystemen im Neubau.

Frühzeitig und in Ruhe informieren!

Wenn Sie planen ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken um die Heizung machen. Damit zusammen hängen Themen wie die Dämmung und Energieeffizienz eures Gebäudes. Diesbezüglich gibt es einige Vorschriften, die beachtet werden müssen.

Im Hinblick auf die aktuelle klimapolitische Entwicklung ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren noch weitere Vorgaben zugunsten des Klimaschutzes angepasst werden. Daher raten wir Ihnen dazu, sich frühzeitig zu informieren. Am besten bei einem Fachbetrieb Ihrer Wahl, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Dieser kann Ihnen sagen, welche Heizungen in Ihrem Fall die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und kann Sie auch zu Förderung beraten. Es kann auch hilfreich sein, bereits im Vorfeld mit dem Schornsteinfeger zu sprechen. Insbesondere dann, wenn Sie in einem Altbau wohnen und eine Heizungssanierung planen.

Sollten Sie noch einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe suchen, benutzen Sie doch einfach unser Anfrageformular und wir schicken Ihnen unverbindlich und kostenlos Vorschläge zu.