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Keine Förderung mehr für Brennwertheizungen

Bild: Förderung für Heizungen
Für reine Brennwertheizungen gibt es keine Förderung mehr | © Deflet / shutterstock.com

Reine Brennwertheizungen werden seit dem 01. Januar 2020 nicht mehr gefördert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ihre Förderung für reine Öl- und Gas- Brennwertheizungen aus dem Programm 430 Energieeffizient Sanieren gestrichen. Auch das Heizungs- und Lüftungspaket wurde aus dem Programm 430 herausgenommen.

Ganz ist die Brennwerttechnik aber aus der Förderungslandschaft noch nicht verschwunden. Für Hybridheizungen, die Brennwerttechnik mit erneuerbaren Energieträgern kombinieren, ist eine Förderung weiterhin möglich. Diese gibt es dann aber nicht von der KfW, sondern vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die KfW spielt beim Heizungstausch kaum noch eine Rolle

Wer seine Heizung als Einzelmaßnahme erneuern und hierfür Fördergelder beantragen möchte, muss dies seit Beginn des Jahres beim BAFA tun. Die einzige Ausnahme bildet die Brennstoffzellenheizung. Diese wird weiterhin über die KfW im Rahmen des Programms KfW 433 mit einem Festbetrag bezuschusst.

Aber Achtung, hier gelten andere Bedingungen als beim BAFA. Um den Zuschuss für die Brennstoffzelle zu erhalten, ist bei der KfW etwa ein Energieberater unumgänglich. Weitere Informationen über die Brennstoffzellenheizung finden Sie in unserem Ratgeber.

Keine Festbeträge mehr vom BAFA

Eine weitere maßgebliche Änderung der Förderung für Heizungen ist die neue anteilige Berechnung der Fördersummen. Seit dem 01. Januar 2020 werden keine festen Beträge mehr vom BAFA ausgezahlt. Stattdessen werden die Fördersummen anteilig, entsprechend den entstandenen förderfähigen Kosten, berechnet.

Förderfähige Kosten sind neben den Anschaffungskosten für die neue Heizung auch die entstandenen Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der neuen Anlage. Dazu gehören auch unmittelbar mit der Installation zusammenhängende notwendige Maßnahmen, wie etwa die Entsorgung der alten Anlage oder die Anschaffung und Installation von Speichern. Eine genaue Auflistung aller förderfähigen Kosten finden Sie auf der Seite des BAFAs.

Das klingt vielleicht erst einmal kompliziert, lohnt sich aber für Sie als Antragsteller. Grundsätzlich sind durch die neue Richtlinie höhere Fördersummen möglich, als es davor der Fall war, und die Beteiligung eines Energieberaters ist nicht mehr verpflichtend. Förderanträge, die vor diesem Zeitpunkt gestellt und/oder bereits bewilligt wurden, sind von der neuen Richtlinie nicht betroffen.

Erweiterte Förderung für ökologische Heizungen

Bild: Einfamilienhaus mit Solarthermie auf dem Dach
Solarthermie auf dem Dach | © vivintsolar / pixabay.com

Das BAFA fördert schon lange auf regenerativen Energien basierende Heizungen durch das Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (MAP). Im Zuge der Klimadebatte wurden das MAP überarbeitet und die Förderung für ökologische Heizungen aufgestockt. Antragsteller können seit dem 02. Januar 2020 über das elektronische Antragsformular der BAFA Anträge einreichen.

Grundsätzlich werden Hybridheizungen (etwa Gas-Brennwertheizung + Wärmepumpe) jetzt mit 30 Prozent der entstandenen Kosten gefördert, der erneuerbare Anteil muss dafür aber mindestens 25 Prozent betragen. Ökologische Heizungen, die nur erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung nutzen, erhalten 35 Prozent der förderungsfähigen Kosten (z. B. Wärmepumpe + Solarthermie).

Außerdem werden sogenannte „Renewable ready“- Gasbrennwertheizungen mit 20 Prozent der Kosten gefördert. Renewable ready bedeutet, dass die eingebaute Gasbrennwertheizung so geplant und installiert wird, dass sie problemlos auf eine Heiztechnik aufgerüstet werden kann, die erneuerbare Energien nutzt. Zunächst wird nur der Brennwertkessel eingebaut, später in einem zweiten Schritt kommt dann die Ergänzung um eine regenerative Komponente dazu, etwa durch Solarthermie. Diese Umrüstung muss dann aber innerhalb von 48 Monaten stattfinden. Unter diesen Voraussetzungen kann der Einbau des Gasbrennwertkessels mit 20 Prozent der Kosten bezuschusst werden.

Austauschprämie für Ölheizungen bereits in Kraft

Ab 2026 dürfen keine Ölheizungen mehr eingebaut werden. Handelt es sich bei der auszutauschenden Heizung um eine Ölheizung, können Sie die bereits viel diskutierte „Austauschprämie“ in Anspruch nehmen. Je nachdem für welche neue Heizung Sie sich entscheiden, sind hier bis zu 45 Prozent Zuschuss drin.

Wer seine alte Ölheizung auf eine Hybridheizung aufrüstet, wird mit 40 Prozent bezuschusst (z. B. Gas-Brennwert + Solarthermie). Wenn Sie Ihre alte Ölheizung durch eine voll ökologische Heizung (z. B. Wärmepumpe oder Biomasseheizung) austauschen, können Sie 45 Prozent Zuschuss erhalten. Diese Prämie soll Anreize schaffen, um von der alten Ölheizung auf ein umweltschonenderes Heizsystem umzurüsten.

Alles Neue braucht Zeit

Bild: Luft-Luft-Wärmepumpe
Wärmepumpen - die Heizungen der Zukunft | © klikkipetra / shutterstock.com

Mit den zum Jahresanfang in Kraft getretenen Änderungen für die Förderung von Heizungen sind die ersten Schritte in Richtung Klimaziele 2030 gegangen. Die Einstellung der Förderung für reine Brennwertheizungen war lange überfällig!

Leider werden Gas-Brennwertheizungen in Kombination mit ökologischer Technologie immer noch gefördert. Mittlerweile existieren viele gute klimafreundliche Heizsysteme, wie die Wärmepumpe, auf dem deutschen Markt. Die gestiegenen Konditionen sind generell sicher positiv zu bewerten, trotzdem muss man das Geld auch erst einmal haben.

Dazu kommt die Komplexität vieler neuen Heiztechnologien. Leute, die nicht vom Fach sind, kennen sich verständlicherweise nicht damit aus und sind verunsichert. Auch bei den Fachbetrieben wird es einige Zeit dauern, bis sich alle an die Änderungen gewöhnt haben und entsprechend geschult sind. Das könnte in den nächsten Monaten dazu führen, dass einige geplante Sanierungsmaßnahmen nach hinten verschoben werden.